Flachsbarth/Spahn/Henke: Menschliches Leben uneingeschränkt schützenswert
Geschrieben am 07-07-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs über
die Strafbarkeit von Gentests an Embryonen erklären die Beauftragte
für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Maria Flachsbarth MdB,
der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Jens Spahn MdB, und der Berichterstatter für Bioethik der
CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit, Rudolf Henke MdB:
Wir bekräftigen, dass der Embryo von Anfang als Mensch existiert
und ihm somit auch die Würde eines Menschen zukommt. Gemäß unserer
Verfassung ist das menschliche Leben wertvoll und uneingeschränkt
schützenswert - unabhängig von Behinderungen oder Krankheiten. Nach
dem Verständnis unserer christlichen Ethik darf der Mensch nicht
Objekt fremder Verfügungsgewalt werden.
Nach der Präimplantationsdiagnostik werden dagegen Embryonen, die
einen auffälligen genetischen Befund aufweisen, gezielt ausgesondert.
Menschliches Leben wird danach selektiert, ob es Träger einer
Krankheit oder Behinderung ist. Die Tötung solcher Embryonen wird
damit bewusst in Kauf genommen.
Wir anerkennen das Leid der Eltern, die selbst Träger einer
Erbkrankheit sind, und anerkennen die Leistung von Familien mit
schwer kranken oder behinderten Kindern. Sie verdienen jede mögliche
Unterstützung. Die Tötung von Embryonen kann jedoch nicht in Kauf
genommen werden.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass die sogenannte
Präimplantationsdiagnostik (PID) an Embryonen nicht strafbar ist,
nehmen wir daher mit großem Bedauern und Sorge wahr. Das Recht auf
Leben wird durch diese Entscheidung abhängig gemacht von den Genen.
Mit der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) wird ein im
Reagenzglas erzeugter Embryo auf seine genetische Gesundheit
überprüft. Nur wenn diese Überprüfung keinen negativen Befund ergibt,
wird er in die Gebärmutter der Frau übertragen. Von dieser Norm
abweichende Embryonen werden vernichtet. Selbst wenn die
Präimplantationsdiagnostik nur eingesetzt wird, wenn die Eltern
bereits Träger schwerer Erbkrankheiten sind - wie im gestern vom
Bundesgerichtshof verhandelten Fall - setzt das voraus, dass nicht
mehr für jeden Embryo der volle Schutzumfang des Grundgesetzes gilt.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax: (030) 227-56660
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