Arbeitskosten 2004: 33 Euro Nebenkosten auf 100 Euro Lohn
Geschrieben am 31-08-2006 |
Wiesbaden (ots) - Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes zahlten im Jahr 2004 die Arbeitgeber im Produzierenden Gewerbe und in den marktbestimmten Dienstleistungsbereichen pro 100 Euro Bruttolohn und -gehalt im Durchschnitt zusätzlich gut 33 Euro Lohnnebenkosten. Davon entfielen 20 Euro auf die Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung, 6 Euro auf die betriebliche Altersversorgung, knapp 3 Euro auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und im Mutterschutz, rund 2 Euro auf Kosten des Personalabbaus sowie fast 3 Euro auf sonstige Lohnnebenkosten.
Diese Ergebnisse stammen aus der Arbeitskostenerhebung 2004, die der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hahlen, heute bei einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt hat.
Auch in den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland prägen die Sozialsysteme die Lohnnebenkosten: Im Produzierenden Gewerbe und in den marktbestimmten Dienstleistungsbereichen zahlten im Jahr 2004 die Arbeitgeber in den Niederlanden 32 Euro und in Polen 25 Euro Lohnnebenkosten zusätzlich zu je 100 Euro Bruttolohn. Dabei hatten die Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung in Polen mit 18 Euro ein ähnliches Niveau wie in Deutschland, während die nicht gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Altersversorgung dort kaum eine Rolle spielt. Anders in den Niederlanden: Dort kostete die betriebliche Altersversorgung mit 10 Euro je 100 Euro Bruttolohn die Arbeitgeber etwa genau so viel wie die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (11 Euro je 100 Euro Bruttolohn).
In Deutschland sind im Produzierenden Gewerbe zwischen 2000 und 2004 die Lohnnebenkosten mit jährlich 3,1% stärker gestiegen als die Bruttolöhne und -gehälter mit 2,6%. Das kann vor allem auf das starke Wachstum der betrieblichen Altersversorgung zurückgeführt werden, für die in diesem Zeitraum jährlich 7,9% mehr aufgewendet wurde. Der starke Zuwachs ist eine Auswirkung des zum 01.01.2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetzes, das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gibt.
Für Deutschland wurden für das Jahr 2004 im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich Arbeitskosten von durchschnittlich 28,18 Euro je geleistete Arbeitsstunde ermittelt. Im Verarbeitenden Gewerbe betrugen die Arbeitskosten 31,15 Euro gegenüber 28,78 Euro im Jahr 2000, das Ergebnis eines durchschnittlichen jährlichen Wachstums von 2,0%. In der Europäischen Union stiegen die Arbeitskosten in diesem Zeitraum nach vorläufigen Ergebnissen jährlich um 2,8% und damit jedes Jahr durchschnittlich um 0,8%- Punkte stärker.
In kleinen Unternehmen in Deutschland werden im Durchschnitt niedrigere Löhne gezahlt als in großen, wobei die Spreizung der Arbeitskosten zwischen Klein- und Großunternehmen in den letzten Jahren zugenommen hat. Im Produzierenden Gewerbe erreichten im Jahr 2004 kleine Unternehmen mit 10 bis unter 50 Arbeitnehmern mit 21,44 Euro je Stunde nur 52% des Niveaus der Arbeitskosten der Unternehmen mit 1 000 und mehr Arbeitnehmern (37,37 Euro). Im Jahr 2000 waren es 54%, 1992 noch 64%.
Weitere Ergebnisse zu Höhe, Struktur, regionalen Unterschieden und Entwicklung der Arbeitskosten enthält die Pressebroschüre "Was kostet Arbeit in Deutschland Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2004", die unter www.destatis.de (Pfad: Presse Presseveranstaltungen) kostenlos heruntergeladen werden kann.
Weitere Auskünfte gibt: Roland Günther, Telefon: (0611) 75-3858, E-Mail: arbeitskosten@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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