Mitteldeutsche Zeitung: Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes Regelüberprüfungen im öffentlichen Dienst sollen bis 2019 möglich sein
Geschrieben am 06-08-2010 |
Halle (ots) - Die schwarz-gelbe Koalition will noch in diesem Jahr
das Stasi-Unterlagen-Gesetz ändern, um Regelüberprüfungen auf
Stasi-Mitarbeit im öffentlichen Dienst bis Ende des Jahrzehnts zu
ermöglichen. Das teilte der FDP-Berichterstatter im zuständigen
Bundestags-Ausschuss für Kultur und Medien, Reiner Deutschmann (FDP),
der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung"
(Freitag-Ausgabe) mit. Demzufolge liegt der Entwurf einer Novelle des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes bereits vor und soll nach der Sommerpause
in den Bundestag eingebracht werden. Danach sollen
Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst bis 2019 möglich sein;
derzeit sind sie laut Gesetz nur bis 2011 erlaubt. Deutschmann
zufolge soll außerdem "der Kreis ausgeweitet werden auf Beamte und
Angestellte in leitenden Funktionen bzw. in vergleichbaren
verantwortungsvollen Tätigkeiten. Bisher ist das nur auf die oberste
Leitungsebene bezogen. Beispielsweise soll es auch ehrenamtliche
Bürgermeister betreffen; die sind bisher außen vor." Schließlich wird
die Koalitionsmehrheit im Bundestag nach Angaben des FDP-Politikers
eine Untersuchung in Auftrag geben mit dem Ziel herauszufinden,
welche Bundestagsabgeordneten zwischen 1949 und 1990 für die Stasi
tätig waren und welche Beschlüsse des Bundestages dadurch
möglicherweise beeinflusst wurden. Der Parlamentarische
Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen (FDP),
bestätigte: "Wir halten an dem Vorhaben fest. Ich möchte nicht, dass
man uns den Vorwurf mangelnder Aufarbeitung machen kann." Die
Vorsitzende des Ausschuss für Kultur und Medien, Monika Grütters
(CDU), erklärte: "Eine Änderung des Gesetzes ist in der Pipeline."
Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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