Westdeutsche Zeitung: Erbschaftssteuer Homo-Ehe = von Peter Kurz
Geschrieben am 17-08-2010 |
Düsseldorf (ots) - Als vor neun Jahren Homosexuellen erlaubt
wurde, ihre Partnerschaft rechtlich zu besiegeln, überwog bei vielen
Schwulen und Lesben die Freude. Endlich gleichgestellt. Doch so war
es eben nicht. Schon damals wurde die Euphorie gebremst. Zwar wurde
der gleichgeschlechtliche Bund fürs Leben legalisiert, Rechte und
Pflichten wie etwa die Unterhaltspflicht wurden an das Ja-Wort
geknüpft. Doch verstirbt einer der Partner, hält bis heute der Fiskus
die Hand viel weiter geöffnet als wenn in einer Ehe die Frau oder der
Mann stirbt. Dem gleichgeschlechtlichen Hinterbliebenen werden
mitunter viele tausend Euro Erbschaftssteuer mehr abgeknöpft als
einem Ehepartner in vergleichbarer Vermögenssituation. Dass ein
Ehepartner einen hohen Freibetrag und einen niedrigen Steuersatz hat
und damit in den allermeisten Fällen gar keine Erbschaftssteuer
bezahlen muss - dafür gibt es nachvollziehbare Gründe. Schließlich
hat er sein Vermögen nicht nur für sich, sondern auch für die
Angehörigen, insbesondere den Ehepartner gebildet. Diese gemeinsame
Kasse soll der Staat nach dem Tod eines Partners nicht ausplündern.
Doch der Gedanke gilt genauso für eingetragene Lebenspartner. Sie
haben das gleiche Recht, den gemeinsamen erarbeiteten Lebensstandard
auch nach dem Tod des Partners zu halten. Seltsam, dass nicht der
Gesetzgeber selbst, sondern erst ein Machtwort aus Karlsruhe diese
Diskriminierung abstellt.
Originaltext: Westdeutsche Zeitung
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