"Grüner Punkt" als schwarzes Loch?
Geschrieben am 12-09-2006 |
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe verlangt Aufklärung über den Verbleib mehrerer hundert Millionen Euro, die möglicherweise im Rahmen der Übernahme des Dualen Systems Deutschland (DSD) durch den US-Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts Co (KKR) seit Anfang 2005 versickert sind - Schreiben an DSD und Bundesminister Gabriel und Seehofer
12. September 2006: In Schreiben an die Duales System Deutschland GmbH (DSD) in Köln und die Bundesminister Sigmar Gabriel (SPD) und Horst Seehofer (CSU) hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) Aufklärung über den Verbleib von Rückstellungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro verlangt, die im Zuge der Übernahme des DSD ("Grüner Punkt") durch den US-amerikanischen Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts Co (KKR) Anfang 2005 dem Unternehmen möglicherweise rechtswidrig entnommen worden sind.
KKR habe bei der Übernahme Aktien der damaligen Aktiengesellschaft DSD im Wert von 260 Millionen Euro gekauft. Dem hätten zum 31. Dezember 2004 allein liquide Mittel im Wert von 836 Millionen Euro gegenübergestanden, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Von den beim DSD gebildeten Rücklagen und Rückstellungen in Höhe von ca. 800 Mio Euro gehört ein großer Teil eindeutig den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die bei ihren täglichen Einkäufen für ein hochwertiges Recycling von Grünen-Punkt-Verpackungen gezahlt haben und dies weiter tun. Es darf nicht sein, dass derartige Summen - bei wem auch immer - versickern. Diese Gelder müssen für die ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung der Verpackungen eingesetzt oder an die Verbraucher zurückgegeben werden", forderte Resch im Namen der DUH, die nicht nur als Umweltschutzverband, sondern auch als klageberechtigte Verbraucherschutzorganisation aktiv ist.
Die Kölner Duales System Deutschland GmbH (DSD) betreibt den "Grünen Punkt", das bundesweite System zur Erfassung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen. Die Gesellschaft wurde 1991 von Industrie und Handel zu ihrer Entpflichtung von individuellen Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen aus der Verpackungsverordnung gegründet und arbeitete zunächst als Non-Profit-Unternehmen. Im Dezember 1992 erhielt DSD von allen Bundesländern die Anerkennung als flächendeckend agierendes System unter klar definierten Auflagen. Die wesentliche Auflage war die Pflicht, Rückstellungen für den Fall der Einstellung des Systembetriebs in ausreichender Höhe zu bilden. Es handelt sich deshalb bei der Bildung von Rückstellungen nicht um eine freiwillige Entscheidung von DSD, sondern um die Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht, ohne deren Einhaltung die Anerkennung von DSD zu widerrufen wäre.
Zum 1. Januar 2005 wurde das DSD von KKR übernommen und in ein profitorientiertes Unternehmen umgewandelt. Dem Kaufpreis für die Aktien in Höhe von 260 Millionen Euro standen liquide Mittel von 836 Millionen Euro gegenüber, wovon 814 Millionen Euro durch Verbindlichkeiten gedeckt waren.
Das DSD erzielt seine Einnahmen nahezu ausschließlich aus Lizenzverträgen für den Grünen Punkt, der Verpackungen kennzeichnet, die an dem vom DSD betriebenen Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Die Recyclingkosten werden dadurch Bestandteil des vom Verbraucher zu bezahlenden Kaufpreises. Insoweit verlangten Politiker schon zum Zeitpunkt des Verkaufs des DSD an KKR, dass die Differenz zwischen Kaufpreis und liquiden Mitteln den Verbrauchern gehörten und an sie ausgezahlt werden müssten. Dem entgegnete DSD im Dezember 2004, dass die Rückstellungen von den Wirtschaftsprüfern und Finanzbehörden als notwendig anerkannt wurden und "insoweit nicht für eine Auszahlung an gegenwärtige oder künftige Aktionäre zur Verfügung stehen."
Zwischenzeitlich wurde DSD von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH umgewandelt. Sie unterliegt damit nicht mehr den zuvor bestehenden Veröffentlichungspflichten. KKR hatte seinerzeit versichert, das DSD an die Börse bringen zu wollen. Resch: "Es ist schon ein merkwürdiges Vorgehen, ein Unternehmen zur Vorbereitung auf den Börsengang von einer AG in eine GmbH zu verwandeln. Da drängt sich schon die Frage auf, ob KKR sich - ganz im Gegensatz zu den Verlautbarungen aus dem Dezember 2004 - inzwischen aus den Millionenrückstellungen bedient hat."
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat daher das DSD gestern schriftlich aufgefordert, den Verbleib der zum 31. Dezember 2004 noch bestandenen bzw. die Höhe der heute noch bestehenden Rückstellungen kurzfristig mitzuteilen.
Die DUH hat zudem Umweltminister Gabriel und Verbraucherschutzminister Seehofer aufgefordert, das DSD bzw. KKR zu veranlassen, für Transparenz zu sorgen. Kurzfristig sei die aktuelle Höhe der Rückstellungen und deren Zusammensetzung nachzuweisen. Sollten die Rückstellungen inzwischen zum Teil aufgelöst worden sein, müsste das DSD nach Überzeugung der DUH den Nachweis führen, dass und wie sie an die Verbraucher zurück gegeben wurden.
Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V., Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V., Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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