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Falk/Heinen: Frauenrechte in Türkei stärker umsetzen

Geschrieben am 15-09-2006

Berlin (ots) - Nach der Informationsreise einer Delegation der
Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach Ankara und
Istanbul vom 11. bis 13. September 2006 erklären die stellvertretende
Fraktionsvorsitzende, Ilse Falk MdB und die Vorsitzende der Gruppe
der Frauen, Ursula Heinen MdB:

Die Türkei hat sich in den letzten Jahren stark verändert und im
Rahmen des Reformprozesses einige Gesetze zur Stärkung der Rechte von
Frauen verabschiedet. Regierung und Parlament zeigen sich engagiert,
die Umsetzung ist jedoch teilweise noch lückenhaft.

Bei einer Informationsreise der Gruppe der Frauen hat sich die
Delegation mit der Situation der Frauen in der Türkei befasst, auch
um die Ergebnisse auf die Migrantinnen in Deutschland ableiten zu
können. In ihrem umfangreichen Programm hat die Delegation politische
Gespräche mit der Staatsministerin für Frauen, Familie und
Kinderschutz, Frau Nimet Çubukçu und mit der Vorsitzenden des
Ausschusses der Großen Türkischen Nationalversammlung zu Ehrenmorden,
Frau Fatma Sahin geführt. Ein Workshop, an dem auch Staatsministerin
Maria Böhmer teilnahm, diente dem Austausch mit Politikerinnen der
AK-Partei. Weiterhin standen Termine mit Vertretern von
Menschenrechts- und Frauenorganisationen sowie die Besichtigung eines
Frauengefängnisses auf dem Programm.

Themen waren dabei Ehrenmorde, Gewalt gegen Frauen,
Zwangsverheiratungen, Kopftuchverbot versus Religionsfreiheit sowie
die Berufstätigkeit von Frauen.

Während das Engagement gegen Ehrenmorde und Gewalt gegen Frauen
nicht zuletzt durch die Arbeit des parlamentarischen Ausschusses
beeindruckt, scheint das Problem von Zwangsverheiratungen nur sehr
zögerlich behandelt zu werden. Druck und Schwierigkeiten enstehen für
die Frauen als schwächstes Glied in der Familienstruktur häufig dann,
wenn sich die traditionelle Familienstruktur ändert, zum Beispiel
durch Binnenmigration aus dem ländlichen in den städtischen Raum.
Dieses Phänomen existiert auch bei türkischstämmigen Familien in
Deutschland.

Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist noch sehr gering: nur 23
Prozent der Frauen arbeiten in einem Beschäftigungsverhältnis. Gründe
für diese niedrige Quote sind ein geringer Bildungsstand - 20 Prozent
der Frauen sind Analphabeten - und fehlende öffentliche Kindergärten.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von
Betriebskindergärten ab 50 Mitarbeiterinnen kann durch die Begrenzung
der Mitarbeiterzahl auf 49 weibliche Angestellte leicht umgangen
werden.

Frauenrechte werden auch bei der Diskussion um eine mögliche
Einbindung der Türkei in die EU eine Rolle spielen. Dann reicht es
nicht, wenn die gesetzliche Grundlage stimmt, sondern Frauen müssen
im praktischen Leben tatsächlich gleichgestellt sein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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