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Gegen Spätabtreibungen - für eine gesetzliche Neuregelung

Geschrieben am 18-09-2006

Köln (ots) -

Gemeinsame Erklärung von Familienbund, Katholischer Deutscher
Frauenbund und Kolpingwerk Deutschland.


Der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas
Dörflinger, die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken,
Elisabeth Bußmann, und die Präsidentin des Katholischen Deutschen
Frauenbundes, Ingrid Fischbach, haben sich erneut für eine Änderung
der gesetzlichen Regelung zu den so genannten Spätabtreibungen
ausgesprochen. "Die absehbare Behinderung eines Kindes darf kein
Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein", sagte Thomas
Dörflinger, MdB, heute in Berlin.

FdK-Präsidentin Elisabeth Bußmann betonte, die derzeitige Praxis
von Spätabtreibungen widerspreche den verfassungsrechtlichen
Anforderungen an den Schutz ungeborenen Lebens. Dringenden
Handlungsbedarf sieht auch KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach, MdB,
die sich über einen Antrag der katholischen Frauenverbände und
Gruppen auch im Deutschen Frauenrat für eine Neuregelung von
Spätabtreibungen stark gemacht hat. Nach der derzeitigen Gesetzeslage
des § 218a II StGB kann ohne Einhaltung von Fristen und ohne jede
Beratung bei einer zu erwartenden Behinderung eines Kindes ein
Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden. Im vergangenen Jahr
wurden bundesweit 171 ungeborene Kinder nach der 23. Woche
abgetrieben, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits außerhalb
des Mutterleibes lebensfähig waren. "Es kann keine Garantie auf ein
Leben ohne körperliche, seelische oder geistige Einschränkungen
geben", betonte Thomas Dörflinger.

Erneut machte KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach auf die kritische
Ausweitung vorgeburtlicher Diagnostik aufmerksam, die einen teils
erheblichen Druck auf die Eltern erzeuge, ein "perfektes" und
"leistungsfähiges" Kind zu bekommen. "Niemand darf zu einer
Entscheidung gegen ein behindertes Kind gedrängt werden. Eltern, die
auf PID verzichten wollen, dürfen nicht unter Druck gesetzt werden",
so Fischbach. Vielmehr sei es Aufgabe des Gesetzgebers und der
Gesellschaft, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Eltern
erleichterten, ein krankes oder behindertes Kind anzunehmen. Die
Regelung von Spätabtreibungen sei "eine Bewährungsprobe für die
ethischen Grundlagen unserer Gesellschaft und unseres Rechtsstaates",
sagte Elisabeth Bußmann. "Der Wert und die Würde des menschlichen
Lebens sind unabhängig von Gesundheit, Krankheit oder Behinderung".

Daneben fordern die Vorsitzenden der drei katholischen Verbände
eine Anpassung des Arzthaftungsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Bisher ist es möglich, einen Arzt auf Schadenersatz zu verklagen,
wenn dieser eine Behinderung nicht erkannt oder den Eltern nicht
mitgeteilt hat. Damit wird das ausgetragene, behinderte Kind
juristisch wie ein Schaden für die Familie behandelt. Ein Kind, so
Dörflinger, kann in keinem Fall ein Schaden sein. "Jedes Leben ist
ein Wert an sich und ein Gewinn", betonte Dörflinger.


Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52043
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:

Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und
innerverbandliche Kommunikation
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0179) 6638717
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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