Hüppe: Wahlrecht bei Schwerbehindertenvertretungen wahrnehmen
Geschrieben am 21-09-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der anstehenden Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Vom 1. Oktober bis 30. November 2006 werden die Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben neu gewählt. Im Sozialgesetzbuch IX ist festgelegt, dass die Vertretungen alle vier Jahre neu gewählt werden. Es ist zu hoffen, dass die Menschen mit Behinderungen rege von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, und damit die Stellung der Schwerbehindertenvertretung stärken.
Die Vertretungen haben die Aufgabe darauf zu achten, dass die Vorschriften für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Außerdem beantragt die Interessenvertretung Maßnahmen für behinderte Menschen, wie beispielsweise berufliche Umschulungen. Die Vertretungen sind auch Vermittler zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern mit Behinderungen. Die Schwerbehindertenvertretungen nehmen Anregungen und Beschwerden der Mitarbeiter entgegen und versucht eine Klärung mit dem Arbeitgeber zu erreichen.
Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel wird die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen zunehmen. Denn bei älter werdenden Arbeitnehmern ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Behinderungen als Folge von Krankheiten entstehen. Hier haben die Interessenvertretungen eine Schlüsselrolle bei der gesundheitlichen Prävention und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement, dessen Ziel es ist, den Mitarbeiter nach Krankheit oder Unfall im Betrieb zu halten.
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