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DBV-Präsidium: CMA und ZMP sind unverzichtbar - Absatzfonds - besonnene Reaktion gefragt

Geschrieben am 10-10-2006

Berlin (ots) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält
Zielrichtungen und Aufgaben der CMA und ZMP für unverzichtbar.
Gleichwohl muss die anstehende Novellierung des Absatzfondsgesetzes
dazu genutzt werden, den Absatzfonds noch stärker inhaltlich und
strukturell an den Interessen der Erzeuger und den künftigen
Herausforderungen der Produktionskette auszurichten. Dies erklärte
das DBV-Präsidium auf seiner Klausurtagung (9.10.2006), an der alle
18 Präsidenten und Hauptgeschäftführer der Landesbauernverbände unter
Leitung von DBV-Präsident Gerd Sonnleitner teilnahmen.

Vor diesem Hintergrund ruft der DBV alle Beteiligten zur
Besonnenheit auf und warnt davor, bewährte und von vielen
ausländischen Anbietern kopierte Einrichtungen wie ZMP und CMA aufs
Spiel zu setzen. Jeder Widerspruch von Abgabepflichtigen der
Absatzfondsbeiträge sollte deshalb sorgfältig abgewogen werden. Alle
Akteure sollten sich in Verantwortung für ihr Unternehmen für eine
schlagkräftige Absatzförderung deutscher Produkte entscheiden. Die
durch die Widersprüche mittlerweile erzwungenen Mittelkürzungen
werden zum Beispiel die CMA zwingen, ihr erfolgreiches Marketing auf
den expandierenden Auslandsmärkten zurückzufahren. Es wird im Inland
zu tiefen Einschnitten beim zentral-regionalen Marketing kommen. Auch
wird die Kommunikation der Sicherheit der Lebensmittel, die
Zurückweisung ernährungsphysiologisch nicht haltbarer Angriffe zum
Beispiel auf die Vorzüglichkeit tierischer Lebensmittel und die
Imagepflege für die Land- und Agrarwirtschaft bestenfalls nur noch
auf Sparflamme betrieben werden können.

Die Rechtmäßigkeit der Absatzfondsbeiträge wird derzeit vom
Bundesverfassungsgericht geprüft; auch die EU-Kommission erhebt
Zweifel an der Verwendung von Mitteln für Werbekampagnen innerhalb
der EU. Aufgrund der schwebenden Rechtslage, vor allem aber in Folge
zwischenzeitlich eingelegter Widersprüche von Abgabepflichten hat der
Verwaltungsrat des Absatzfonds am 27. September 2006 beschlossen, die
Ausgaben rigide zu drosseln. Betroffen davon sind insbesondere die
beiden über den Absatzfonds finanzierten Gesellschaften CMA und ZMP.
Widerspruch kann nur der Abgabepflichtige (in der Regel der
Flaschenhalsbetrieb) einlegen; verschiedentlich werden sie dazu von
Landwirten angehalten. Begründet werden die Widersprüche bzw. die
Aufforderung dazu zwar mit Verweis auf den Beschluss des
Verwaltungsgerichtes Köln, getragen auch von der Sorge, im Falle
einer Nichtigkeitserklärung des Absatzfondsgesetzes abgeführte
Beiträge nicht zurück zu erhalten. Zur vollständigen Beurteilung
gehört aber auch, neben berechtigter Kritik im Detail, dass eine
drastische Mittelkürzung erfolgreiche Arbeit zur Sicherung der
Markttransparenz durch die ZMP wie auch die Absatzförderung und
Imagepflege der CMA zunichte macht.

Mit einem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes ist aller
Voraussicht nach frühestens in zwei Jahren zu rechnen.
Bundesregierung, Bundesgesetzgeber, Bundesanstalt für Ernährung,
Absatzfonds und renommierte Rechtwissenschaftler gehen davon aus,
dass das Absatzfondsgesetz verfassungskonform ist. Die Europäische
Kommission hat ihre Position mittlerweile wegen der Mitgliedsstaaten
erheblich abgeschwächt und somit hat der Druck des Berufsstandes zu
einem ersten Erfolg geführt.

Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6599
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6599.rss2

Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240


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