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Streichung der Bundesrahmenempfehlung - Pflege aufs Abstellgleis?

Geschrieben am 16-10-2006

Berlin (ots) -


Referentenentwurf zur Gesundheitsreform beendet das
Partnerschaftsmodell für die häusliche Krankenpflege

Der am vergangenen Donnerstag vorgelegte - und in der heutigen
Anhörung behandelte - Referentenentwurf zur Gesundheitsreform sieht
vor, dass die Bundesrahmenempfehlung nach § 132 a SGB V gestrichen
werden soll. Nach Ansicht des Bundesverbands privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa) und der Bundesverbände der freien
Wohlfahrtspflege könnte dieses für die Patienten zu einer
Verschlechterung der ambulanten Versorgung führen. "Tagtäglich werden
Patienten diverse Leistungen der häuslichen Krankenpflege durch die
Krankenkassen verweigert. Oft lehnen, anstatt des gesetzlich
legitimierten medizinischen Dienstes, Verwaltungssachbearbeiter der
Kassen diese Leistungen ab, obwohl ein Arzt diese verordnet hat. Eine
'Vergrößerung der Gestal-tungsmöglichkeiten' für die Kassen, wie es
in der Gesetzesbegründung heißt, ist daher nicht nachvollziehbar", so
bpa-Geschäftsführer Bernd Tews.

Die Bundesrahmenempfehlung wurde 1997 unter dem damaligen
Bundesgesundheitsminister Seehofer eingeführt, um eine einheitliche
Versorgung mit häuslicher Krankenpflege zu gewährleisten. Ziel war
es, Unterschiede bei der Qualität und den Leistungen der häuslichen
Krankenpflege zum Nachteil der Versicherten zu vermeiden. Deshalb
sollten die Verbände der Krankenkassen (als Kostenträger) und die
Verbände der Pflegedienste (als Leistungserbringer) gemeinsam die
Empfehlungen festlegen. In § 132 a SGB V wurde dieses
Partnerschaftsmodell verankert. Dieses soll jetzt völlig überraschend
und ohne stichhaltige Begründung aufgegeben werden.

Bernd Tews: "Die Gesundheitsreform will den Wettbewerb stärken.
Das begrüßen wir. Aber das darf nicht gleichbedeutend damit sein,
dass alleine die Krankenkassen die Inhalte der häuslichen
Krankenpflege über die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) festlegen. Auch die Spitzenverbände der Pflegedienste müssen
als gleichberechtigter Partner zu den Pflegethemen im G-BA beteiligt
sein. Nur diese Regelung wäre systemkonform, denn Ärzte,
Krankenhäuser, Psychotherapeuten und deren Verbände werden auch an
den sie betreffenden Richtlinien im G-BA beteiligt."

Bisher dürfen die Spitzenverbände der Pflegedienste lediglich eine
Stellungnahme zu den Richtlinien des G-BA abgeben. An der
Formulierung der Richtlinien selbst dürfen sie aber nicht mitwirken.
Aus Sicht des bpa muss sich das zwingend ändern, wenn die
Bundesrahmenempfehlung wegfällt. "Wir fordern angesichts dieser Pläne
von der großen Koalition ein Bekenntnis zur häuslichen Krankenpflege
und zur Selbstverwaltung", so Bernd Tews. "In Deutschland erbringen
über 10.000 Pflegedienste jeden Tag in der Häuslichkeit Leistungen
der Behandlungspflege. Warum sollen diese ausgeschlossen werden, wenn
es um die Ausgestaltung ihrer Leistungen geht?"

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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