Schindler / Schultz: Größere Planungssicherheit für umweltfreundliche Biokraftstoffe
Geschrieben am 24-10-2006 |
Berlin (ots) - Zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen zum Biokraftstoffgesetz in dieser Woche erklären die zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Schindler MdB und der SPD-Bundestagsfraktion, Reinhard Schultz MdB:
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf weitere Verbesserungen des Biokraftstoffquotengesetzes verständigt, das diese Woche in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag behandelt werden soll.
Nach dieser Entscheidung wird die Quotenentwicklung für die Marktteilnehmer noch besser kalkulierbar sein. Die Gesamtquote für Biokraftstoffe soll im Jahr 2009 6,25 Prozent der Umsätze für die von einem Mineralölunternehmen abgesetzten Kraftstoffe betragen und im Jahr 2010 6,75 Prozent. Bis 2015 soll die Quote dann auf acht Prozent ansteigen. So wird größere Planungs- und Investitionssicherheit in dem sich entwickelnden Markt der Biokraftstoffe geschaffen. Durch die Einbeziehung von reinen Biokraftstoffen in die "fiktive Quote" wird es nicht zu Erhöhungen der Steuersätze für die Kraftstoffe kommen, die im Rahmen des Energiesteuergesetzes festgelegt worden sind.
Die Überprüfung der Sonderregelungen für das produzierende Gewerbe im Energiesteuerrecht hat zu weiteren Regelungen geführt. Es wird eine Entbürokratisierung der Besteuerung von Kohle erreicht, das in bestimmten industriellen Prozessen und Verfahren eingesetzt wird.
Es besteht Einigkeit, dass nach den notwendigen Vorbereitungsarbeiten sofort spätestens Mitte 2007 Rechtsverordnungen erlassen werden, um die Einbeziehung von Biokraftstoffen in die Quote und die Steuerförderung dieser Kraftstoffe an den Nachweis nachhaltiger Bewirtschaftungsweisen oder die Erreichung von CO2-Minderungspotentialen zu koppeln.
Ab dem 1. Januar 2009 wird schwefelarmes Heizöl steuerlich gefördert. Damit wird eine Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit der Mineralölwirtschaft und den Herstellern von modernen Heizungsanlagen umgesetzt. Damit kann sich jeder bei Investitionen in Heizungsanlagen nun auf die unterschiedlichen Steuersätze des schwefelarmen und schwefelreichen Heizöls einstellen. Alte Heizungsanlagen brauchen nicht umgestellt zu werden.
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