Bleser/Jordan: Tierzuchtrecht wird neu geregelt
Geschrieben am 25-10-2006 |
Berlin (ots) - Zum Abschluss der Verhandlungen zum Tierzuchtrecht erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Hans-Heinrich Jordan MdB:
Mit dem Beschluss des Bundestagsausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ein weiterer Schritt unternommen, um die bisherigen Regelungen zur künstlichen Besamung an das EU-Recht zur Warenverkehrs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit anzupassen. Gleichfalls wird auf die praktische und rechtliche Entwicklung in einigen Bundesländern reagiert.
Die Bundesregierung betont ausdrücklich, dass sich der Staat mit diesem neuen Recht nicht aus der hoheitlichen Verantwortung zurückzieht, sondern sie neu gestaltet und den Tierzuchtverbänden, -organisationen und -betrieben eine höhere Verantwortung ermöglicht. Schwerpunkt ist vor allem die Übertragung der bisherigen Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung an Zuchtorganisationen. Die zuständigen staatlichen Behörden stehen in der Pflicht und Verantwortung ein umfangreiches Monitoring über die Entfaltung und Sicherung der genetischen Vielfalt bei Haustierbeständen zu gewährleisten.
Wie schon jetzt, können die Länder jeweils länderspezifische Regelungen zur staatlichen Mitwirkung und Wahrnehmung von Aufgaben zur Leistungskontrolle und Zuchtwertschätzung festlegen und anwenden. Im Ergebnis einer umfangreichen Diskussion und in Anlehnung an den Förderzeitraum der EU bis 2013 wird jetzt eine Verlängerung des Übergangszeitraumes von ehemals 4 Jahren um 2 Jahre, dass heißt bis zum 31.12.2013 ermöglicht.
Die CDU/CSU-Arbeitsgruppe ELV unterstützt ausdrücklich, dass Beihilfen für den Tierzuchtbereich insbesondere für die Förderung der genetischen Qualität durch die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstrukturen und Küstenschutz (GAK) nutzbar sind. Seitens des BMELV sollten die Aktivitäten hierzu bei der EU-Kommission fortgesetzt werden.
Die Zuchtverbände und Zuchtorganisationen sind nun gefordert, sich auf die neuen Gestaltungsmöglichkeiten einzurichten und zukunftsfähige Maßnahmen einzuleiten. Für die Bundesländer ergeben sich gleichfalls neue Anforderungen in der Mitwirkung zugunsten einer vielfältigen wirtschaftlichen Entwicklung in der deutschen Tierzucht und deren Wettbewerbsfähigkeit.
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