Beschluss des Bundeskabinetts / Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff gilt weiter bis 2020
Geschrieben am 20-03-2006 |
Berlin (ots) - Die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (FIGAWA) und der Trägerkreis Erdgasfahrzeuge begrüßen den Entwurf des Energiesteuergesetzes, den das Bundeskabinett am 15.3.2006 beschlossen hat. Demnach bleibt die Steuerermäßigung auf Erdgas als Kraftstoff bis 2020 bestehen, die Ermäßigung für Flüssiggas wird nicht über den 31.12.2009 hinaus verlängert. "Diese Entscheidung sichert zahlreiche Arbeitsplätze im deutschen mittelständischen Maschinenbau, der unmittelbar von den 200 Millionen Euro profitiert, die die deutsche Gaswirtschaft in den Aufbau des Erdgastankstellennetzes investiert. Die langfristigen Investitionen können nur vor dem Steuerhorizont 2020 getätigt werden, da die Anzahl der Erdgas-Tankkunden zunächst viel langsamer wächst als das flächendeckende Tankstellennetz", so Dr. Norbert Burger, Geschäftsführer des Fachbereichs Gas der FIGAWA.
Die Entscheidung des Bundeskabinetts gibt der Automobilindustrie und der Gaswirtschaft den Vertrauensschutz und die Investitionssicherheit, um den innovativen Ausbau der Modellpalette der serienmäßigen Erdgasfahrzeuge und des Erdgas-Tankstellennetzes fortzusetzen. "Die Bundesregierung hat die richtige Entscheidung getroffen, indem sie auf die Serienfahrzeuge der namhaften Hersteller setzt, die werksseitig auf Erdgas optimiert wurden. Sie schafft damit ein zweites Versorgungsstandbein des Verkehrssektors für die Zeit, in der Rohölprodukte knapp werden", erklärt der verkehrspolitische Sprecher des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, Dr. Ulrich Müller.
Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wurden im vergangenen Jahr 8.053 Erdgas-Pkw und 1.380 Flüssiggas-Pkw neu zugelassen. Trotzdem hat der Bestand der Flüssiggas-Pkw mit zirka 40.000 Fahrzeugen zum 1.1.2006 den Bestand der Erdgas-Pkw mit zirka 30.000 überholt, weil zusätzlich zu den Neuwagen mindestens 25.000 ältere Benzinfahrzeuge nachträglich für Flüssiggas ausgerüstet wurden. Doch der bis 2009 bestehende Steuervorteil bei Flüssiggas kommt überwiegend Fahrern aus Polen, den Niederlanden und Italien zugute, die Deutschland als Transitland für zirka 3 Millionen Flüssiggasfahrzeuge nutzen. Die vom Statistischen Bundesamt für 2005 ausgewiesenen 169.000 Tonnen Flüssiggas als Kraftstoff (entspricht 240 Mio. Litern Benzin) sind deutlich zuviel für den Fahrzeugbestand.
Auch die Nachrüsttechnik hat ihre Tücken. Wie der ARD Ratgeber Technik und Verkehr des Südwestrundfunks (SWR) in seiner Sendung am 11.3.2006 gezeigt hat, geschieht der technische Eingriff bei Flüssiggas-Nachrüstungen oft kostengünstig in Polen mit dubioser Qualität und geht damit am deutschen Handwerk vorbei. Die Zulassung solcher Fahrzeuge wird dann möglich, wenn deutsche Gutachter beide Augen zudrücken. So haben nach Angaben des SWR die Kontrolleure die Verarbeitung mangelhafter Komponenten nicht beanstandet und das Risiko eines möglichen Ausströmens des gefährlichen Flüssiggases in Kauf genommen.
Weitere Informationen zum Thema Erdgasfahrzeuge erhalten Interessierte unter der telefonischen Infoline 01802 - 234500 (0,06 Euro pro Gespräch) oder im Internet unter www.erdgasfahrzeuge.de.
Originaltext: BV. d. Dt. Gas- u. Wasserwirtschaft BGW Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52586 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52586.rss2
Für weitere Presseauskünfte und Rückfragen: Scheben Scheurer & Partner Agentur für Kommunikation GmbH Herr Michael Ehring Kalscheurener Straße 6, 50354 Hürth bei Köln Telefon: 02233/96341-88 Fax: 02233/96341-67 E-Mail: m.ehring@ssp-kk.de
Die Pressemeldung steht im Internet-Service für Journalisten zum Download zur Verfügung. Adresse: www.erdgasfahrzeuge.de
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