Deutschland muss die obligatorische Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs endlich anerkennen
Geschrieben am 03-11-2006 |
Berlin (ots) - Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) fordert die Bundesregierung auf, sich der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nach Artikel 36 Absatz 2 des IGH-Statuts generell und im Voraus zu unterwerfen. Dies ist das Ergebnis einer im Oktober veranstalteten DGVN-Fachtagung unter Beteiligung führender deutscher Völkerrechtler.
Fünf Gründe sprechen für eine generelle Unterwerfung:
1. Das Grundgesetz verpflichtet Deutschland zu völkerrechtsfreundlichem Verhalten. Artikel 24 Absatz 3 formuliert klar das Ziel, "Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit" beizutreten. Die bisherige Unterwerfung Deutschlands unter die IGH-Gerichtsbarkeit auf der Basis völkerrechtlicher Verträge ist begrüßenswert, aber nicht ausreichend.
2. Wie keine zweite internationale Institution steht der IGH für die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und das Prinzip der friedlichen Streitbeilegung. Deutschland hat sich immer wieder zu beiden Zielen bekannt.
3. 17 von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Erklärung abgegeben, darunter Großbritannien. Deutschland sollte dem guten Beispiel folgen.
4. Mit einer generellen Unterwerfungserklärung würde Deutschland den IGH als Hauptrechtsprechungsorgan der UN und damit die Vereinten Nationen insgesamt stärken.
5. Deutschland hat in bisherigen Verfahren gute Erfahrungen mit dem IGH gemacht. Ein am Völkerrecht orientierter Staat muss die Gerichtsbarkeit des IGH nicht fürchten.
Sollte die Bundesregierung der Ansicht sein, dass bestimmte Rechtsstreitigkeiten nicht durch den IGH geregelt werden sollten, kann sie die generelle Unterwerfungserklärung durch Vorbehalte einschränken. Dies muss jedoch auf wenige Ausnahmen beschränkt bleiben und darf die generelle Unterwerfung unter die IGH-Gerichtsbarkeit nicht leerlaufen lassen.
Die Frage der Unterwerfung wird seit Jahren durch die Bundesregierung geprüft, und die Prüfung dauert bis heute an. Die DGVN fordert die Bundesregierung auf, den Prüfungsprozess in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen und eine Erklärung nach Artikel 36 Absatz 2 IGH-Statut abzugeben.
Originaltext: DGVN-Dt. Gesell. f.d. Vereinten Nationen Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52588 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52588.rss2
Weitere Informationen: Dr. Christian Tams, DGVN-Vorstandsmitglied, Tel: 0431/880-2170.
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