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Deutschland muss die obligatorische Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs endlich anerkennen

Geschrieben am 03-11-2006

Berlin (ots) - Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten
Nationen (DGVN) fordert die Bundesregierung auf, sich der
Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nach Artikel 36
Absatz 2 des IGH-Statuts generell und im Voraus zu unterwerfen. Dies
ist das Ergebnis einer im Oktober veranstalteten DGVN-Fachtagung
unter Beteiligung führender deutscher Völkerrechtler.

Fünf Gründe sprechen für eine generelle Unterwerfung:

1. Das Grundgesetz verpflichtet Deutschland zu
völkerrechtsfreundlichem Verhalten. Artikel 24 Absatz 3 formuliert
klar das Ziel, "Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende,
obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit" beizutreten.
Die bisherige Unterwerfung Deutschlands unter die IGH-Gerichtsbarkeit
auf der Basis völkerrechtlicher Verträge ist begrüßenswert, aber
nicht ausreichend.

2. Wie keine zweite internationale Institution steht der IGH für
die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und das Prinzip
der friedlichen Streitbeilegung. Deutschland hat sich immer wieder zu
beiden Zielen bekannt.

3. 17 von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die
Erklärung abgegeben, darunter Großbritannien. Deutschland sollte dem
guten Beispiel folgen.

4. Mit einer generellen Unterwerfungserklärung würde Deutschland
den IGH als Hauptrechtsprechungsorgan der UN und damit die Vereinten
Nationen insgesamt stärken.

5. Deutschland hat in bisherigen Verfahren gute Erfahrungen mit
dem IGH gemacht. Ein am Völkerrecht orientierter Staat muss die
Gerichtsbarkeit des IGH nicht fürchten.

Sollte die Bundesregierung der Ansicht sein, dass bestimmte
Rechtsstreitigkeiten nicht durch den IGH geregelt werden sollten,
kann sie die generelle Unterwerfungserklärung durch Vorbehalte
einschränken. Dies muss jedoch auf wenige Ausnahmen beschränkt
bleiben und darf die generelle Unterwerfung unter die
IGH-Gerichtsbarkeit nicht leerlaufen lassen.

Die Frage der Unterwerfung wird seit Jahren durch die
Bundesregierung geprüft, und die Prüfung dauert bis heute an. Die
DGVN fordert die Bundesregierung auf, den Prüfungsprozess in dieser
Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen und eine Erklärung nach
Artikel 36 Absatz 2 IGH-Statut abzugeben.



Originaltext: DGVN-Dt. Gesell. f.d. Vereinten Nationen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52588
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52588.rss2


Weitere Informationen: Dr. Christian Tams, DGVN-Vorstandsmitglied,
Tel: 0431/880-2170.


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