Etappensieg für Deutsche Umwelthilfe im Streit um Brunsbüttel-Schwachstellenliste
Geschrieben am 03-11-2006 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Umwelthilfe begrüßt Entscheidung der Kieler Landesregierung zur Aushändigung der Schwachstellenliste des AKW Brunsbüttel und fordert Betreiber Vattenfall auf, den "Bescheid der Atomaufsicht zu akzeptieren und seine monatelange Geheimniskrämerei aufzugeben" - Mit Klage vor dem Verwaltungsgericht kann Vattenfall die Veröffentlichung weiter verzögern
03. November 2006: Nach der Entscheidung der Kieler Landesregierung, der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die Brunsbüttel-Schwachstellenliste zu übergeben, hat die Umweltorganisation den Betreiber des Problemreaktors aufgefordert, auf eine Klage gegen den Bescheid vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht zu verzichten. "Akzeptieren Sie den eindeutigen Bescheid der Atomaufsicht, machen Sie endlich Schluss mit der Geheimniskrämerei", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Vattenfall nähre "mit seinem Verhalten seit Monaten Zweifel am sicherheitsgerichteten Handeln des Unternehmens". Dieser Eindruck sei einzig durch die sofortige Aufgabe der bisher verfolgten Blockadestrategie im Zusammenhang mit der Veröffentlichung zahlreicher "offener Punkte" zu beheben, die sich bereits vor Jahren bei der so genannten "periodischen Sicherheitsüberprüfung" (PSÜ) des Siedewasserreaktors ergeben hatten und deren Sicherheitsrelevanz bis heute nicht geklärt sei.
Die Umwelthilfe hatte das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Kieler Sozialministerium erstmals Ende August auf Grundlage der EU-Umweltinformations-richtlinie zur Herausgabe der Schwachstellenliste des umstrittenen Atomkraftwerks aufgefordert. Dem hatte sich Vattenfall Europe - gemeinsam mit dem E.ON-Konzern Brunsbüttel-Eigentümer - als Betreiber des Reaktors von Anfang an mit fragwürdigen juristischen Argumenten widersetzt. Zuletzt hatte das Unternehmen auch gegenüber der DUH schriftlich erklärt, es gebe für das Informationsbegehren der DUH keine Rechtsgrundlage. Dieser Argumentation hat die Kieler Atomaufsicht nun mit ihrem gestern veröffentlichten Bescheid in allen Punkten widersprochen. "Wir sind froh, dass die Sozialministerin Gitta Trauernicht nun - wenn auch mit Verspätung - unserer Rechtsauffassung auf ganzer Linie gefolgt ist", sagte Cornelia Ziehm, die Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. Vattenfall müsse einsehen, dass "dem Unternehmen ab sofort jede weitere Verzögerung bei der Herausgabe der Liste allein angelastet wird." Insofern hoffe die DUH, dass die Öffentlichkeit bezüglich der unbestrittenen Sicherheitsdefizite des Siedewasserreaktors an der Elbe bald mehr Klarheit erhalte.
Für den morgigen Samstag, 13:00 Uhr, rufen Atomkraftgegner zu einer Demonstration am Atomkraftwerk Brunsbüttel auf. Sie fordern die Stilllegung des Problemreaktors.
Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Für Rückfragen: Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0160 5337376, E-Mail: ziehm@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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