Gehb/Krings: Bei der Frage der Vergütung im Urheberrecht gibt es keinen "Stein der Weisen"
Geschrieben am 08-11-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses zum Thema "Vergütung im Urheberrecht" weisen der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und der Rechtspolitiker Dr. Günter Krings MdB auf die Schwierigkeiten der Regelung einer gerechten und ausgeglichenen Vergütung für die Urheber geistigen Eigentums hin:
Als Ergebnis des ersten Teils der öffentlichen Sachverständigenanhörung am 8. November 2006 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft kann man festhalten, dass es bei diesem Thema einen "Stein der Weisen", d.h. eine Patentlösung, nicht gibt. Die Interessen der Geräte-Industrie und der Urheber lassen sich nur äußerst schwer gesetzlich in Einklang bringen.
Zwar ist man einhellig der Meinung, dass die bestehenden Regelungen reformbedürftig sind, doch wurde im Rahmen der Anhörung betont, dass die im Gesetzentwurf der Bundesregierung gefundene Regelung der Vergütung in Form einer Höchstbegrenzung der Vergütung von 5 Prozent auf den Gerätepreis bei Überschreitung einer "Bagatellklausel" von 10 Prozent Vervielfältigungskapazität eines Gerätes zu industriefreundlich sei.
Die Interessenvertreter der Urheber, insbesondere die der Verwertungsgesellschaften, betonten, dass es angesichts dieser Planungen dann besser bei den bestehenden Regelungen bleiben solle. Diese Argumentation wirft ein Schlaglicht auf die Problematik. Es muss daher eine Lösung gefunden werden, bei der der Staat seiner Verantwortung gegenüber den berechtigten Interessen der Urheber geistigen Eigentums gerecht wird, jedoch gleichzeitig die Industrie - und letztlich der Verbraucher - nicht über die Maßen beansprucht.
Die Option einer staatlichen Festsetzung oder einer staatlichen Rahmengebung für die Tarife der verschiedenen Gerätetypen wird die Union daher intensiv prüfen.
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