Bundesverwaltungsrichter zeigt Mängel bei der Grundsicherung auf
Geschrieben am 15-11-2006 |
Hamburg (ots) - Eine Woche vor dem Urteil des Bundessozialgerichtes über den Regelsatz beim Arbeitslosengeld II fordert Bundesverwaltungsrichter Uwe-Dietmar Berlit mehr Flexibilität für das System. Das "Grundsicherungssystem ist für besondere Lebenslagen und Bedarfe zu unflexibel", sagt Berlit der ZEIT. Er gehe aber davon aus, dass das Sozialgesetzbuch II "zumindest in der Grundstruktur" als verfassungsgemäß bestätigt werde. Das SGB II regelt das Arbeitslosengeld II. "Zu erwarten und nötig", sagt der Bundesverwaltungsrichter, seien "Korrekturen im Detail, verfassungskonforme Auslegungen und zahlreiche Klarstellungen". Berlit: "Die Regelleistung sollte periodisch und nach tauglicheren Kriterien als dem aktuellen Rentenwert angepasst werden. Die Kostensprünge für Energie oder die Konsequenzen aus der Mehrwertsteuererhöhung können nicht vollständig durch Sparen bei persönlichen Bedürfnissen abgefangen werden."
Zugleich regt er an, das Sozialgeld für Kinder und Jugendliche zu überprüfen. In vielen Bundesländern würde die Lernmittelfreiheit immer mehr eingeschränkt. Mit dem knappen Sozialgeld von 207 Euro beziehungsweise 276 Euro sei der Schulbedarf oft schwer zu finanzieren. Das Parlament müsse sicherstellen, "dass gerade Kinder, die aus bildungsferneren Schichten kommen, den eigentlichen Schulbedarf nicht mit ihrem gesamten Taschengeld finanzieren müssen".
Das komplette ZEIT-Interview der ZEIT Nr. 47 vom 16. November 2006 senden wir Ihnen gerne zu.
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