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SoVD: Pflegezeit muss für alle Betriebe gelten

Geschrieben am 17-11-2006

Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der Sozialverband Deutschland begrüßt, dass sich die
Sozialminister der Länder bei ihrer Jahreskonferenz am 16./17.
November grundsätzlich für die Einführung einer Pflegezeit
ausgesprochen haben. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer
besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Mit einem
Pflegezeitgesetz würden pflegende Angehörige erstmals einen
Rechtsanspruch auf eine befristete unbezahlte Freistellung oder
Teilzeit erhalten, die mit einem Rückkehrrecht an den gleichen oder
einen gleichwertigen Arbeitsplatz verbunden ist.

Mit dem geplanten Pflegezeitgesetz greifen die Länderminister und
der Bund einen Gesetzentwurf für eine Pflegezeit auf, den der SoVD im
Juni dieses Jahres vorgelegt hat. Das SoVD-Konzept sieht vor, dass
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine
unbezahlte berufliche Auszeit oder eine vorübergehende Verringerung
ihrer Arbeitszeit erhalten. Die Freistellung soll für bis zu sechs
Monate gelten, mit der Möglichkeit einmalig um sechs Monate zu
verlängern. Nach dem SoVD-Konzept soll die Pflegezeit zur Pflege oder
zur Organisation einer professionellen Pflege genutzt werden können,
aber auch zur Sterbebegleitung oder nach einem Unfall oder bei einer
schweren Erkrankung eines Angehörigen. Die Inanspruchnahme der
Pflegezeit soll daher nicht an das Vorliegen einer Pflegestufe
geknüpft werden. Die entscheidende Verbesserung für berufstätige
Pflegende ist das Rückkehrrecht an den gleichen oder einen
gleichwertigen Arbeitsplatz.

Wie die Bundesregierung das Pflegezeitgesetz ausgestalten wird,
ist in vielen Details noch offen. Aus Sicht des SoVD ist
entscheidend, dass der Rechtsanspruch auf eine Freistellung während
der Pflegezeit für alle Betriebe gilt, so wie es auch bei der
Elternzeit geregelt ist. Eine Einschränkung, wonach eine Freistellung
erst ab einer Betriebsgröße von 15 Mitarbeitern gilt, würde sehr
viele Beschäftigte ausschließen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass
alle Beschäftigten das Recht erhalten, Verantwortung für die Pflege
ihrer Angehörigen zu übernehmen, ohne berufliche Nachteile befürchten
zu müssen.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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