Schwarzer Tag für den Tierschutz - Bundesverwaltungsgericht ignoriert Tierschutz im Grundgesetz
Geschrieben am 23-11-2006 |
Hamburg/Leipzig (ots) - Das Ergebnis der heutigen mündlichen Verhandlung zum Schächten und dem Staatsziel Tierschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht trifft den Tierschutz im Mark. Der gerichtliche Erfolg des hessischen Metzgers zeigt die geringe Reichweite des Staatsziels Tierschutz auf.
"Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein großer Rückschritt und ein katastrophales Signal für den Tierschutz", so Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz. "Die erste Möglichkeit, dem Staatsziel Tierschutz in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Geltung zu verleihen, hat das Bundesverwaltungsgericht versäumt. Dieses Urteil ist auch eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag".
Die Abgeordneten aller Fraktionen hatten im Mai 2002 anlässlich des sogenannten Schächturteils des Bundesverfassungsgerichts den ethisch begründeten Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Tierschutz als wichtiges Anliegen der Bevölkerung bleibt wieder einmal auf der Strecke.
"Nun sind der Bund und die Länder dringend dazu aufgerufen, dem Staatsziel Tierschutz zumindest über das Tierschutzgesetz Geltung zu verleihen", so Dr. Marlene Wartenberg.
Die Bundesratsinitiative Hessens zur Elektrokurzzeitbetäubung vor religiös motiverten Schlachtungen bietet hier eine gute Grundlage, um auf diesem Wege das Staatsziel Tierschutz angemessen umzusetzen und damit erhebliches Tierleid zu vermeiden.
Originaltext: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17477 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17477.rss2
Pressekontakt: Beate Schüler, Pressesprecherin, Tel.: 040/399 249-66, Mobil: 0170-5508260, E-Mail: beate.schueler@vier-pfoten.de
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