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Schwarzer Tag für den Tierschutz - Bundesverwaltungsgericht ignoriert Tierschutz im Grundgesetz

Geschrieben am 23-11-2006

Hamburg/Leipzig (ots) - Das Ergebnis der heutigen mündlichen
Verhandlung zum Schächten und dem Staatsziel Tierschutz vor dem
Bundesverwaltungsgericht trifft den Tierschutz im Mark. Der
gerichtliche Erfolg des hessischen Metzgers zeigt die geringe
Reichweite des Staatsziels Tierschutz auf.

"Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein
großer Rückschritt und ein katastrophales Signal für den Tierschutz",
so Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin VIER PFOTEN - Stiftung
für Tierschutz. "Die erste Möglichkeit, dem Staatsziel Tierschutz in
der höchstrichterlichen Rechtsprechung Geltung zu verleihen, hat das
Bundesverwaltungsgericht versäumt. Dieses Urteil ist auch eine
schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag".

Die Abgeordneten aller Fraktionen hatten im Mai 2002 anlässlich
des sogenannten Schächturteils des Bundesverfassungsgerichts den
ethisch begründeten Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz
aufgenommen. Tierschutz als wichtiges Anliegen der Bevölkerung bleibt
wieder einmal auf der Strecke.

"Nun sind der Bund und die Länder dringend dazu aufgerufen, dem
Staatsziel Tierschutz zumindest über das Tierschutzgesetz Geltung zu
verleihen", so Dr. Marlene Wartenberg.

Die Bundesratsinitiative Hessens zur Elektrokurzzeitbetäubung vor
religiös motiverten Schlachtungen bietet hier eine gute Grundlage, um
auf diesem Wege das Staatsziel Tierschutz angemessen umzusetzen und
damit erhebliches Tierleid zu vermeiden.

Originaltext: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17477
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17477.rss2

Pressekontakt:
Beate Schüler, Pressesprecherin, Tel.: 040/399 249-66, Mobil:
0170-5508260, E-Mail: beate.schueler@vier-pfoten.de


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