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Neues Deutschland: zu den Urteilen des Bundessozialgericht über Hartz IV

Geschrieben am 23-11-2006

Berlin (ots) - »Weil du arbeitslos bist, musst du in Armut sowie
Demut leben, und deine nahen Angehörigen auch.« So könnte ein
gemeinsamer Leitsatz der gestrigen Urteile des Bundessozialgerichts
zu fünf Klagen gegen Hartz IV lauten. Die Fälle belegen, dass »Armut
per Gesetz« keine Wahlkampfparole, sondern vielfach bittere
Wirklichkeit ist:
Eine 49-jährige Industriearbeiterin verlor nach einem
Bandscheibenvorfall ihre Arbeit. Und durch Hartz IV ihr
Arbeitslosengeld. ALG.II stehe ihr nicht zu, urteilten Sozialrichter
aller Instanzen. Ihren per Gesetz definierten »Bedarf« könne sie ja
mit der Schwerbehindertenrente des Ehemanns und dem Kindergeld für
die Tochter decken. Durch Definition von Bedarfs- und
Haushaltsgemeinschaften werden so außer Arbeitslosen auch
Berufstätige, Kinder und Rentner zu Armut verurteilt. Per Gesetz wie
per Urteils-spruch. Massenhaft.
Wer den Schaden hat, braucht in Kassel über Spott nicht zu klagen:
Langzeitarbeitslose könnten für die »58er Regelung« Vertrauensschutz
nicht reklamieren, weil dem der Gesetzgeber ja mit Hartz IV gerade
entgegenwirken wollte, befanden die Bundesrichter. Und dass die
Hartz-Regelsätze mit dem materiellen wie soziokulturellen
Existenzminimum vereinbar sind, nicht automatisch zu
gesellschaftlicher Ausgrenzung führen. Ob man da vielleicht, nur zur
Probe, ihr Grundgehalt von 7135,16 Euro auf 345 bzw. 311 Euro kürzen
kann?

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019
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Neues Deutschland
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Telefon: 030/29 78 17 21


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