WAZ: Grundsatzurteil zum Schächten: Glaubensfrage - Kommentar von Christopher Onkelbach
Geschrieben am 23-11-2006 |
Essen (ots) - Wie bei allen ethischen Fragen, die in Gesetze gegossen werden müssen, geht es um einen Abwägungsprozess. Das ist bei den Rechten todkranker Patienten so, das ist bei der Forschung mit menschlichen Embryonen so - und so ist es auch beim Schächten. In diesem Fall hatte das Gericht die Belange des Tierschutzes und der Religionsfreiheit zu wägen. Schächten ist das rituelle Schlachten von Tieren, das im Judentum und im Islam verankert ist. Die Tötung soll ohne Betäubung erfolgen, wogegen Tierschützer protestieren. Verfechter der Methode führen an, das Schächten schone das Schmerzempfinden des Tieres, da die Blutzufuhr zum Hirn schnell durchtrennt wird. Wie viel Schmerzen wird Tieren zugefügt, die auf herkömmliche Weise industriell gezüchtet, gemästet, transportiert und geschlachtet werden? Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts gaben der Religionsfreiheit das höhere Gewicht. Die Entscheidung bedeutet nicht, den Forderungen einer kleinen Interessengruppe nachgegeben zu haben. Aus ihr spricht vielmehr Respekt vor dem Glauben vieler Menschen.
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