LVZ: Die Leipziger Volkszeitung zum Mannesmann-Prozess/Ackermann.
Geschrieben am 24-11-2006 |
Leipzig (ots) - Von Sabine Schanzmann - Was mit einem überheblichen Victory-Zeichen begann, endet mit einem Freispruch zweiter Klasse: Wenn der Mannesmann-Prozess nun gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt wird, entspricht dies nicht der Erwartung an eine gerichtliche Aufarbeitung des Untreue-Vorwurfs. Völlig überraschend kommt die Entwicklung aber nicht. Das Verfahren hätte sich sonst noch Monate oder gar Jahre hinziehen können. Und mehr als eine Geldstrafe wäre vermutlich auch nicht zu erwarten gewesen. Glücklich schätzen darf sich vor allem Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, der sich auf diesem Weg von einer drohenden Verurteilung freikauft und seinen Job behalten kann. Es klingt daher schon wie Hohn, wenn der Schweizer versichert, er werde die Strafe aus eigener Tasche bezahlen. Ja, aus welcher denn sonst? Schließlich ging es in dem Prozess auch darum, dass derehemalige Mannesmann-Aufsichtsrat in Gutsherrenart über Gelder, die ihm nicht gehörten, verfügte. Das Mitleid mit dem Deutsch-Banker hält sich zudem in Grenzen. Bei einem Jahresgehalt von bis zu 20 Millionen Euro dürften 3,2 Millionen für Ackermann die sprichwörtlichen Peanuts sein, wie sie einst sein Vorgänger Hilmar Kopper prägte. Auch dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser, der Nutznießer der Prämienzahlungen in Höhe von 16 Millionen Euro geworden war, wird es nicht wehtun, davon 1,5 Millionen wieder abzuzweigen. Was bleibt also vom spektakulärsten Wirtschaftsprozess in Deutschland? Auch ohne Urteil sollte das nicht wenig sein: Eine Debatte um überhöhte Managergehälter, die Deutschland AG und die Moral in Chefetagen. Die Anklagebank war durchaus lehrreich und hat dafür gesorgt, dass Aufsichtsräte sensibler geworden sind. Von ihnen wird verantwortungsvolles Handeln und nicht nur zustimmendes Kopfnicken erwartet. Und für Vorstände gibt es inzwischen vertragliche Grundlagen dafür, was sie im Fall von Übernahmen kassieren. Dem Wirtschaftsstandort Deutschland hat der Prozess, der in der ersten Auflage noch mit Freisprüchen zu Ende gegangen war, daher alles andere als geschadet. Und vielleicht hilft es auch dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn Ackermann & Co. nun ausnahmsweise mal an gemeinnützige Einrichtungen zahlen müssen.
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