Steinbach: Afghanisches Gericht muss sich im Fall Rahman an geltendes Völkerrecht halten
Geschrieben am 22-03-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich von Zeitungsberichten über die drohende Todesstrafe für den zum Christentum übergetretenden Abdul Rahman erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Dem vor 16 Jahren im Rahmen seiner Tätigkeit für eine christliche Hilfsmission zum Christentum konvertierten Abdul Rahman droht wegen seines "Abfalls vom Islam" in Afghanistan die Todesstrafe.
Sollte Abdu Rahman für seinen Übertritt zum Christentum bestraft werden, so wäre dies ein klarer Verstoß gegen das geltende Völkerrecht. Afghanistan hat sowohl die allgemeine Erklärung der Menschenrechte als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet. Dabei hat die Regierung auch gegen die Religionsfreiheit keinen Vorbehalt eingelegt. Konsequenz daraus kann nur sein, dass Verfahren gegen Abdul Rahman sofort einzustellen.
Wir begrüßen die Bemühungen der Bundesregierung, sich im Sinne von Herrn Rahman einzusetzen. Menschenrechte gelten universell und dürfen keiner Religionsdoktrin zum Opfer fallen.
Die Arbeitsgruppe Menschenrechte wird den Fall Rahman weiterhin aufmerksam beobachten. Die Verfolgung von Christen weltweit wird im Übrigen eines der Arbeitsschwerpunkte der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Wahlperiode sein.
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