El Salvador: Staat übernimmt Verantwortung für Verbrechen des Militärs / Salvadorianische Regierung beugt sich dem Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Geschrieben am 22-03-2006 |
Osnabrück (ots) - Die Salvadorianische Regierung erkennt die Verantwortung des Staates für die Verbrechen an, die das Militär während des Bürgerkrieges an der Zivilbevölkerung verübte. In einem öffentlichen Akt entschuldigte sich der Staat El Salvador heute in der Stadt Chalatenango bei der Familie der im Jahr 1982 entführten Mädchen Ernestina und Erlinda Serrano-Cruz. Der Akt erfolgte unter Beteiligung hoher staatlicher Stellen sowie der Familie der Geschwister Serrano. Damit beugte sich die salvadorianische Regierung einem Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 1. März 2005, das den salvadorianischen Staat als verantwortlich für die Verbrechen des Militärs sah.
»Dieser Vorgang ist für die Geschichte El Salvadors ein bedeutendes Ereignis: Er ist ein wichtiger Schritt zum Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates und hin zur Abschaffung der nach wie vor gültigen Straffreiheit für staatliche Vergehen«, kommentierte Dorothee Mölders, terre des hommes-Koordinatorin in El Salvador. »Und es ist eine Bestätigung unserer Menschenrechtsarbeit hier im Land.« Die terre des hommes-Partnerorganisation Pro Búsqueda, eine salvadorianische Menschenrechtsorganisation, hatte sich während des gesamten Prozessverlaufes für ein Urteil im Sinne der Opfer ausgesprochen. »Der Akt der Wiedergutmachung«, so ein Sprecher der Organisation, »soll dazu beitragen, dass diese Art von Menschenrechtsverletzungen nicht wieder vorkomme, sowie einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung der betroffenen Familie leisten.« Derzeit arbeitet Pro Búsqueda an der Aufklärung der Herkunft zweier in Deutschland adoptierter salvadorianischer Kinder. Die Suche wurde auf Antrag der heute jungen Erwachsenen initiiert. Während des Bürgerkrieges war es Praxis des Militärs, Kinder gewaltsam von ihren Familien zu trennen und zur Adoption ins Ausland zu vermitteln.
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