LVZ: Leipziger Volkszeitung zum Prozess gegen Christen in Afghanistan
Geschrieben am 22-03-2006 |
Leipzig (ots) - Die Religionsfreiheit ist keine Erfindung westlicher Demokratie-Anbeter sondern klipp und klar festgeschriebenes Menschenrecht. 1948 wurde im Artikel 18 der UN-Menschenrechtserklärung verankert, dass jedem das Recht zusteht, sich frei zu einer Religion zu bekennen und diese auch auszuüben. Dazu gehört im Übrigen auch ausdrücklich die negative Glaubensfreiheit, nämlich überhaupt keinen Glauben zu haben. Wenn jetzt - wie im Fall des afghanischen Staatsbürgers Abdul Rahman - der Wechsel vom Islam zum Christentum zum Anlass genommen wird, dem Konvertiten mit dem Todesurteil zu drohen, dann zeugt das vor allem von der Intoleranz religiöser Fanatiker. Übertritte von einer Konfession zur anderen sind historisch betrachtet nichts Neues. Als prominente Konvertiten der letzten Jahrzehnte sind die Boxerlegende Muhammed Ali und der Rock-Poet Cat Stevens in die Geschichtsbücher eingegangen. Beide wechselten vom Christentum zum Islam.Beide mussten sich - genauso wie tausende konvertierte Deutsche - nicht vor einem religiös aufgeheizten Tribunal verantworten oder hatten gar die Todesstrafe zu befürchten. Im umgekehrten Fall haben Renegaten - siehe Abdul Rahman - dagegen noch immer mit Verfolgung zu rechnen. Die mit tödlicher Inbrunst geführte Anklage gegen den afghanischen Christen reiht sich ein in die unheilvolle Kette islamistischer Dogmen. Andersdenkende und Andersgläubige werden weltweit an den Pranger gestellt. Gezielt gesteuerte Proteste gegen die dänischen Mohammed-Karikaturen und in diesem Zusammenhang auch gegen die Pressefreiheit in Europa zeigen, dass religiöse Hardliner im Namen des angeblich reinen und edlen Islam Gewalt als letztes Mittel weiterhin nicht ausschließen. Ein gefährliches Potenzial, vor dem sich der überwiegende Teil der Muslime, die an einem friedlichen und toleranten Zusammenleben der Kulturen ehrlich interessiert sind, distanzieren sollte. Die Ablehnung der Todesstrafe für den Konvertiten Rahman durch den Zentralrat der Muslime in Deutschland ist in diesem Zusammenhang ein ermutigendes Zeichen. Ob die nun einsetzende Protestwelle auch von Seiten der Bundesregierung Erfolg haben wird, ist allerdings zweifelhaft. Die 2004 vom Westen als demokratisch und fortschrittlich gefeierte afghanische Verfassung, hat gleich mehrere Haken. So wurde die Scharia als Grundlage des Rechtssystems akzeptiert und die Justiz ist - ganz nach westlichem Vorbild - unabhängig. Der Einfluss von Präsident Karsai auf den Fall ist damit eher marginal, Appelle an ihn gehen ins Leere. Wenig hilfreich sind auch Forderungen, die Bundeswehr vom Hindukusch abzuziehen und ein von der Taliban-Barbarei gezeichnetes Volk sich selbst zu überlassen. Der mühsame Prozess der Demokratisierung Afghanistans wäre damit definitiv zu Ende, der Triumph der religiösen Eiferer perfekt. Das kann niemand wollen. Statt emotionaler Schnellschüsse sollte deshalb unaufgeregt nach einer diplomatischen Lösung gesucht werden.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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