DStGB begrüßt Entscheidung des Bundespräsidenten, dass Verbraucherinformationsgesetz nicht zu unterschreiben
Geschrieben am 08-12-2006 |
Berlin (ots) - "Mit dem geplanten Gesetz verstößt der Bund eindeutig gegen den neuen Artikel 84 Abs. 1 GG, wonach der Bund nicht berechtigt ist, den Kommunen Aufgaben zu übertragen. Dafür haben wir gekämpft und das muss konsequent eingehalten werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.
Das Verbraucherinformationsgesetz sieht als Adressat des Informationsanspruches der Bürger auch Städte und Gemeinden vor. Das ist für die Kommunen ein erhebliches Risiko, weil zum Beispiel bei einer Falschauskunft über fehlerhafte Produkte erhebliche Schadensersatzansprüche der Hersteller drohen können. Zusätzlich werden dadurch Verwaltungsaufwand und Kosten verursacht. Deshalb hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits Anfang Oktober dem Bundespräsidenten diese verfassungsrechtlichen Bedenken mitgeteilt und ihn gebeten, das Gesetz nicht zu unterschreiben.
Es ist nunmehr Aufgabe der Länder, einen entsprechenden Informationsanspruch gesetzlich zu verankern. Im Verhältnis zu den Ländern gilt der Grundsatz: "Wer bestellt, der bezahlt" (Konnexitätsprinzip) und die Länder müssen dann den Kommunen die Mehrkosten gegebenenfalls erstatten. Hier zeigt sich einmal mehr, dass der Bund gut betraten gewesen wäre, den Grundsatz "Wer bestellt der bezahlt" im Grundgesetz zu verankern, dann wäre ihm diese Schlappe erspart geblieben. Es muss endgültig Schluss damit sein, dass der Bund dem Bürger Ansprüche einräumt und Wohltaten verspricht, die am Ende die Kommunen bezahlen müssen.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
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Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.: 030/77307-225 oder 0172-2402723 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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