Einstweilige Verfügung gegen Kurt Beck
Geschrieben am 23-03-2006 |
Berlin (ots) - Zur Unterlassungsverfügung des Landgerichts Mainz gegen Kurt Beck erklärt der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Alexander Ulrich:
Das Landgericht Mainz hat heute auf meinen Antrag hin eine einstweilige Verfügung gegen Kurt Beck erlassen. Demnach darf der rheinland-pfälzische Ministerpräsident nicht mehr behaupten, ich sei wegen antisemitischer Äußerungen von meinem Amt als Landesvorsitzender der WASG zurückgetreten. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von Euro 250.000,- oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten an.
Damit wurden bereits zum zweiten Mal Versuche eines Schmutzwahlkampfes der SPD gegen die WASG anwaltlich bzw. gerichtlich unterbunden. Einmal mehr hat sich erwiesen: Lügen haben kurze Beine. Der besonders schäbige Angriff des Ministerpräsidenten, mich und die WASG in die Nähe von Rechtsextremisten zu rücken, ist damit klar und deutlich zurückgewiesen. Ich erwarte von Kurt Beck eine öffentliche Entschuldigung.
Originaltext: Die Linke.PDS Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2
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