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Einstweilige Verfügung gegen Kurt Beck

Geschrieben am 23-03-2006

Berlin (ots) - Zur Unterlassungsverfügung des Landgerichts Mainz
gegen Kurt Beck erklärt der rheinland-pfälzische
Bundestagsabgeordnete Alexander Ulrich:

Das Landgericht Mainz hat heute auf meinen Antrag hin eine
einstweilige Verfügung gegen Kurt Beck erlassen. Demnach darf der
rheinland-pfälzische Ministerpräsident nicht mehr behaupten, ich sei
wegen antisemitischer Äußerungen von meinem Amt als
Landesvorsitzender der WASG zurückgetreten. Für den Fall der
Zuwiderhandlung drohte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von Euro
250.000,- oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden
kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten an.

Damit wurden bereits zum zweiten Mal Versuche eines
Schmutzwahlkampfes der SPD gegen die WASG anwaltlich bzw. gerichtlich
unterbunden. Einmal mehr hat sich erwiesen: Lügen haben kurze Beine.
Der besonders schäbige Angriff des Ministerpräsidenten, mich und die
WASG in die Nähe von Rechtsextremisten zu rücken, ist damit klar und
deutlich zurückgewiesen. Ich erwarte von Kurt Beck eine öffentliche
Entschuldigung.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
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DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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