Bleser/Heinen: Union sieht weiterhin Änderungsbedarf bei den "Health Claims"
Geschrieben am 23-03-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments zu den strittigen Nährwertprofilen am 21. März 2006 erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB:
Mit der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes ist ein erster Schritt hin zu einem Kompromiss zwischen Kommission und Parlament bei der Regelung von gesundheitsbezogener Werbung bei Lebensmitteln gemacht worden. Trotzdem sieht die Union weiterhin Änderungsbedarf für eine sachgerechte und praktikable Regelung der "Health Claims".
Die Union spricht sich nach wie vor für die vollständige Streichung der Nährwertprofile aus, wie dies bereits in der ersten Lesung des Plenums beschlossen worden war. Nährwertprofile, die Lebensmittel in "gut" und "böse" einteilen, stellen keine Verbraucherinformation dar, sondern eine Verbraucherbevormundung. Positiv zu bewerten ist, dass zumindest Gattungsbezeichnungen wie z. B. "Hustenbonbons" oder Markennamen von dieser Regelung ausgenommen sind.
In Sachen Anreicherungsverbot hat das Europaparlament einer Generalermächtigung für weitere Anreicherungsverbote teilweise eine Absage erteilt. Sie soll zukünftig nur noch vorgesehen sein, wenn von den Produkten durch Anreicherung von Zusatzstoffen eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Die Union begrüßt diese Entscheidung, denn dadurch ist der Einführung von Nährwertprofilen durch die Hintertür ein Riegel vorgeschoben worden.
Des Weiteren verständigte sich der Ausschuss in einem fraktionsübergreifenden Kompromiss auf eine erleichterte Genehmigung von Werbeslogans. Ein Registrierungsverfahren soll das von der Kommission verlangte umständliche und zeitaufwendige Zulassungsverfahren ersetzen. An dieser Stelle ist genau zu prüfen, ob dieser Kompromiss wirklich der Forderung nach Praktikabilität bei der Umsetzung der Verordnung entspricht wie das von uns geforderte Anzeigeverfahren. Kreativität und Aktualität in der Produktwerbung dürfen nicht verloren gehen.
Die Union begrüßt im Zusammenhang mit den anstehenden Gesprächen zwischen Rat, Kommission und Parlament das Engagement der Bundesregierung, die sich bereits im Rat im Dezember 2005 für eine verbesserte Verbraucherinformation und gleichzeitig einen geringen bürokratischen Aufwand ausgesprochen hat.
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