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Bleser/Heinen: Union sieht weiterhin Änderungsbedarf bei den "Health Claims"

Geschrieben am 23-03-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des Ausschusses für
Umwelt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments zu den
strittigen Nährwertprofilen am 21. März 2006 erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die stellvertretende
Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB:

Mit der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes ist ein erster Schritt
hin zu einem Kompromiss zwischen Kommission und Parlament bei der
Regelung von gesundheitsbezogener Werbung bei Lebensmitteln gemacht
worden. Trotzdem sieht die Union weiterhin Änderungsbedarf für eine
sachgerechte und praktikable Regelung der "Health Claims".

Die Union spricht sich nach wie vor für die vollständige
Streichung der Nährwertprofile aus, wie dies bereits in der ersten
Lesung des Plenums beschlossen worden war. Nährwertprofile, die
Lebensmittel in "gut" und "böse" einteilen, stellen keine
Verbraucherinformation dar, sondern eine Verbraucherbevormundung.
Positiv zu bewerten ist, dass zumindest Gattungsbezeichnungen wie z.
B. "Hustenbonbons" oder Markennamen von dieser Regelung ausgenommen
sind.

In Sachen Anreicherungsverbot hat das Europaparlament einer
Generalermächtigung für weitere Anreicherungsverbote teilweise eine
Absage erteilt. Sie soll zukünftig nur noch vorgesehen sein, wenn von
den Produkten durch Anreicherung von Zusatzstoffen eine
Gesundheitsgefahr ausgeht. Die Union begrüßt diese Entscheidung, denn
dadurch ist der Einführung von Nährwertprofilen durch die Hintertür
ein Riegel vorgeschoben worden.

Des Weiteren verständigte sich der Ausschuss in einem
fraktionsübergreifenden Kompromiss auf eine erleichterte Genehmigung
von Werbeslogans. Ein Registrierungsverfahren soll das von der
Kommission verlangte umständliche und zeitaufwendige
Zulassungsverfahren ersetzen. An dieser Stelle ist genau zu prüfen,
ob dieser Kompromiss wirklich der Forderung nach Praktikabilität bei
der Umsetzung der Verordnung entspricht wie das von uns geforderte
Anzeigeverfahren. Kreativität und Aktualität in der Produktwerbung
dürfen nicht verloren gehen.

Die Union begrüßt im Zusammenhang mit den anstehenden Gesprächen
zwischen Rat, Kommission und Parlament das Engagement der
Bundesregierung, die sich bereits im Rat im Dezember 2005 für eine
verbesserte Verbraucherinformation und gleichzeitig einen geringen
bürokratischen Aufwand ausgesprochen hat.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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