Uhl: Luftsicherheit - Staat muss seine Bürger schützen können
Geschrieben am 03-01-2007 |
Berlin (ots) - Zum Vorschlag des Bundesinnenministers zur Verbesserung der Luftsicherheit erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Bei terroristischer Bedrohung aus der Luft kann die Polizei nicht eingreifen, die Bundeswehr darf es bislang nicht. Dies ist eine klaffende Schutzlücke für die Bürger. Die Bundesregierung hat die Pflicht, diese zu schließen. SPD und Union haben sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich dazu bekannt.
Einzelne SPD-Abgeordnete vertreten die Auffassung, für die Situation des 11. September gälte in Deutschland "das Kriegsrecht". Somit bestünden "klare Maßstäbe". Diese Behauptung ist abenteuerlich und rechtsirrig.
Vielmehr hat die ehemalige rot-grüne Bundesregierung das Luftsicherheitsgesetz eingebracht, weil es bislang überhaupt keine Einsatzgrundlage für die Bundeswehr außerhalb des Verteidigungsfalles gibt - noch nicht einmal im Falle eines nur von Terroristen besetzen Flugzeugs.
Das Luftsicherheitsgesetz ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter stellten fest, dass das Grundgesetz geändert werden muss, um neue Einsatzmöglichkeiten für die Bundeswehr zu schaffen.
Eine Änderung des Art. 35, wie von der SPD bevorzugt, ist dazu ungeeignet, weil dieser Artikel nur die unbewaffnete Amtshilfe der Bundeswehr regelt. Die Anwendung unmittelbarer Zwangsgewalt - im Extremfall ein Flugzeugabschuss - ist davon grundverschieden. Somit kommt nur eine Änderung des Art. 87a in Betracht, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen.
Die pflichtgemäße Initiative des Bundesministers des Innern ist ohne seriöse verfassungsrechtliche Alternative und verdient die Unterstützung des Koalitionspartners.
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