Die Wirkung arbeitsmarktpolitischer Instrumente im SGB II
Geschrieben am 15-01-2007 |
Nürnberg (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat erstmals Erkenntnisse gewonnen, wie arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen für Arbeitslosengeld II-Empfänger wirken. Die so genannten Eingliederungs- und Verbleibsquoten geben Auskunft darüber, wie viele Maßnahmeteilnehmer sechs Monate nach Ende einer Förderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder nicht arbeitslos sind. Aktuell wurden die Quoten für die Teilnehmer berechnet, die im Zeitraum Mai 2005 bis April 2006 eine Maßnahme beendet haben. Die höchsten Eingliederungsquoten wurden bei beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen erreicht. Das ist nicht verwunderlich, weil diese Zuschüsse bei der Aufnahme einer Beschäftigung gewährt werden. So waren ein halbes Jahr nach Ende der Förderung fast 70 Prozent der mit Eingliederungszuschüssen eingestellten ehemaligen Arbeitslosengeld II-Bezieher noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Geringere Eingliederungsquoten wurden bei den Maßnahmen am zweiten Arbeitsmarkt erreicht. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Zusatzjobs dienen in erster Linie dazu, Beschäftigungsfähigkeit herzustellen oder zu erhöhen. Insofern sind Eingliederungsquoten von fast 20 bzw. fast 15 Prozent für diese Maßnahmen eher als Erfolg zu werten. Die Quoten für Maßnahmeteilnehmer im Rechtskreis des SGB III werden nunmehr monatlich zur Verfügung gestellt. Bisher sind sie im Rahmen der Eingliederungsbilanz nur einmal jährlich veröffentlicht worden. Das Heft "Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt von Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen" kann monatlich im Internet unter dem Link http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/detail/f.html abgerufen werden.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2
Pressekontakt: Bundesagentur für Arbeit Presseteam Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax: 0911/179-1487
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