Südwest Presse: Kommentar zum Kopftuchstreit
Geschrieben am 15-01-2007 |
Ulm (ots) - Das erste höchstrichterliche Urteil zu den Landesregelungen über das Kopftuchverbot hat die bayerische Version bestätigt. Dies muss aber nichts heißen. Denn im Unterschied zur baden-württembergischen Regelung erwähnt das bayerische Erziehungsgesetz nicht, dass christliche Werte von dem Verbot ausgenommen sind. Vielmehr sind in Bayern allgemein Kleidungsstücke verboten, die als Ausdruck einer mit der Verfassung nicht zu vereinbarenden Haltung verstanden werden können. Die sechs weiteren Bundesländer haben ebenfalls unterschiedliche Lösungen gefunden. Die Bayerischen Verfassungsrichter heben gerade hervor, das sich ihr Urteil nicht gegen das Kopftuch richtet. In Baden-Württemberg hat das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits ein anderes Urteil gesprochen und der Cannstatter Lehrerin das Kopftuchtragen im Unterricht erlaubt. So wird am Ende das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben, ob sein 2003 erteilter Auftrag an die Länder gesetzlich richtig umgesetzt worden ist. Man kann nur hoffen, dass dies wenigstens in einem Aufwasch geschieht. Die Kultusminister hätten sich viel Durcheinander ersparen können, wenn sie von Anfang an eine einfache Lösung gewählt hätten: eine Kleiderordnung für Lehrer. Sie gibt es längst für Richter und Anwälte, wo sich damit auch das Kopftuchproblem erledigt hat. Warum also so nicht den ganzen ideologischen Ballast abwerfen?
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