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Bernhardt/Dautzenberg/Fahrenschon: BaFin-Evaluierung erfordert Konsequenzen

Geschrieben am 18-01-2007

Berlin (ots) - Zur Evaluierung der Bankenaufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch das DIW
und der heutigen unionsinternen Anhörung hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto
Bernhardt MdB, der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB und der Sprecher des
Arbeitskreises Haushalt und Finanzen der CSU-Landesgruppe, Georg
Fahrenschon MdB:

Die Ergebnisse der Umfrage unter den Kreditinstituten über die
Zufriedenheit mit der aktuellen Bankenaufsicht sind eindeutig.
Positiv hervorzuheben ist, dass 40 Prozent der Befragten der Ansicht
sind, dass die Qualität der Aufsicht seit 2002 zugenommen hat.
Anlaufschwierigkeiten, die bei der Gründung einer Allfinanzaufsicht
nicht verwundern dürfen, scheinen sich zu legen. Dies darf allerdings
nicht darüber hinweg täuschen, dass das DIW-Gutachten in bestimmten
Bereichen Probleme aufgezeigt hat, denen sich die Politik jetzt
annehmen muss.

Die Entscheidung der großen Koalition, eine Evaluierung der BaFin
als Forderung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, war richtig. Wer
die These vertritt, dass als Konsequenz aus der Evaluierung nun
lediglich geringe Nuancen verändert werden müssen, hat die Ergebnisse
der Umfrage nicht richtig verstanden oder nicht richtig verstehen
wollen.

Der Tatbestand, dass 85 Prozent der beteiligten Kreditinstitute
die Auffassung vertreten, dass sich der Beaufsichtigungsaufwand seit
2002 erhöht hat, hängt mit Sicherheit nicht nur mit neuen
gesetzlichen Bestimmungen zusammen. Nachdenklich muss auch stimmen,
dass weniger als 30 Prozent der Kreditinstitute mit der
Bankenaufsicht zufrieden sind und lediglich 24 Prozent die bestehende
Arbeitsteilung zwischen der BaFin und der Deutschen Bundesbank als
"in Ordnung" bezeichnen.

Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es, auf der einen Seite
eine leistungsfähige Bankenaufsicht zu gewährleisten und auf der
anderen Seite unnötige Belastungen von den Kreditinstituten fern zu
halten.

Wir halten in diesem Zusammenhang eine neue Definition der
Zusammenarbeit von BaFin und Deutscher Bundesbank für dringend
geboten. Ob dazu die Überarbeitung der bestehenden Vereinbarung
zwischen den beiden Institutionen ausreicht oder eine Änderung im KWG
erforderlich ist, werden wir in den nächsten Wochen klären. Hier ist
auch das Bundesministerium als Rechts- und Fachaufsicht gefragt.
Ebenso wichtig ist eine effiziente Ausgestaltung der Regelung der
Sonderprüfungen.

Jeder Euro, der in Bürokratie gesteckt werden muss, fehlt für das
Kreditgeschäft. Der Tatbestand, dass der gesamte bürokratische
Aufwand der Kreditinstitute in Deutschland pro Jahr auf über 3 Mrd.
Euro beziffert wird, ist ein weiteres wichtiges Signal, dass wir
Ernst machen müssen mit dem Bürokratieabbau im Kreditwesen.

Schlussendlich hat die heutige Anhörung auch bestätigt, dass wir
uns mit der Frage der Finanzierung der BaFin beschäftigen und über
Alternativen zur 100-prozentigen Finanzierung durch die
Kreditinstitute nachdenken müssen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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