LVZ: Leipziger Volkszeitung zu RAF
Geschrieben am 22-01-2007 |
Leipzig (ots) - Der Rechtsstaat kennt keine Rache, wohl aber eine gerechte Strafe und auch die Gnade des Vergebens. Seine Stärke sollte nicht danach bemessen werden, wie eindeutig er vorgibt, sein Gewaltmonopol auszuüben. Diesen Fehler machte bereits Ex-Kanzler Schröder, als er vollmundig, angesichts ihn erschreckender Taten von Kindesmissbrauch, losdonnerte, solche Leute müsste man für immer wegsperren. Rechtsstaatlich und nicht stammtischmäßig wird bei uns geurteilt. Anlässlich der letzten inhaftierten Verbrecher, die sich den verschiedenen Generationen der RAF zurechneten, kann Gnade und Recht gesprochen werden. Die Demokratie hat sich jenen gegenüber als haushoch überlegen gezeigt, die am Ende ehrlicherweise ohne politische Verbrämung nur noch dem Geschmack am Töten frönten. Trotz aus der Not heraus geborener Irrwege wie Isolationshaft, Anwalts-Ausschluss oder DDR-Unterschlupf. In seiner aufgeschreckten Phase hat der Rechtsstaat Fehler bei der Bekämpfung des heimischen Terrorismus gemacht. Manche davon sind im Nachgang zum 11. September wiederholt worden, aber sie werden auch, Stück für Stück, erneut korrigiert. Zum Glück. Manches mag seinerzeit wie Stimulanz für die unerschütterlich Unbelehrbaren mit ihren herrischen Kampfgesten gewirkt haben. Der Mythos RAFverblasste umso rascher, je entschlossener und offener der Staat seinen verblendeten Herausforderern begegnete. Die globalen Terroristen von heute mögen wie die vervielfältigte Todesschwadron jener kriminellen Wirrköpfe aus den 70er, 80er und frühen 90er Jahren wirken, mit einer sehr viel hinterhältigeren Durchschlagskraft. Heute, wie damals bei der RAF, droht den Opfern bisweilen die geringere Aufmerksamkeit. Das ist bei der Gnadenfrage zu berücksichtigen. Gnadenlos wurde gemordet. Es traf Wirtschaftsrepräsentanten, Politiker, Diplomaten, viele Leibwächter und Polizisten. Unerträglich damals wie heute nimmt sich der teils devote Tonfall gegenüber den Tätern aus. Er blieb häufig in scharfem Kontrast zu den Opfern in Erinnerung. Ein starker Rechtsstaat kann und soll sich Gnade leisten. Erleichtert wird dies durch Reue seitens der Täter. Mehr noch als die Justiz, die bei Haftprüfterminen ihren Ermessensspielraum austestet, kann die Gnadeninstanz Bundespräsident im richtigen Moment ein richtiges Zeichen der Versöhnung nach beiden Seiten setzen - zu den Tätern wie zu den Opfern. Unerträglich ist es aber, wenn einfache Tatsachen geleugnet oder, wie im Fall der Linkspartei-Expertin Ulla Jelpke, die Wahrheit zur scheinbaren Propaganda verdreht wird. Frau Jelpke empfindet die Aussage des Stuttgarter Generalstaatsanwalts Klaus Pfleger als "schockierend", wonach die Täter von damals auf das zu reduzieren seien, was sie sind:"Verbrecher". Man muss gar nicht nur an die Opfer denken, um Frau Jelpkes Sicht der Dinge schockierend zu nennen.
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