Steinbach: Gnade nur wem Gnade gebührt
Geschrieben am 23-01-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Diskussion um Begnadigung oder Haftentlassung der Mörder aus dem Umfeld der so genannten "Roten Armee Fraktion" erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Die RAF-Terroristen, um die es in der heutigen Diskussion geht, kannten keine Gnade. Sie haben sich von Ihren Missetaten nicht distanziert, aufrichtige Reue kennen sie nicht, den Tod ihrer Opfer bedauern sie nicht, die Trauer der Hinterblieben rührt nicht ihr Herz. Diese Menschen in das Scheinwerferlicht der Talkshows zu entlassen, bedeutet die Opfer zu verhöhnen. Wer unter diesen Umständen von Versöhnung und überfälliger Freilassung spricht, geht über die Gefühle der Opferfamilien eiskalt hinweg.
Ein Terrorist, der ohne Reue die Gnade des Präsidenten einfordert, möchte zum einfachen Nutznießer des von ihm einst so gehassten Systems der Demokratie werden. Er bleibt dabei eine Restgefahr für die offene Gesellschaft, weil er als Vorbild Nachahmer animieren könnte.
Frau Brigitte Mohnhaupt ist 1985 nicht umsonst wegen der besonders schwerwiegenden Schuld zu fünf Mal Lebenslänglich verurteilt worden. Menschenrechte müssen in jeder Hinsicht beachtet werden. Wer die Rechte und die Würde anderer verletzt, muss adäquat bestraft werden. Die Taten dieser Mörder sind mit unvorstellbarer krimineller Energie, Selbstgerechtigkeit und gefühlskalter Verstocktheit ausgeführt worden. Diese Verstocktheit hat sich in den Haftjahren offenbar nicht gebessert. Die Schuld dieser Täter wiegt so schwer, dass der Bundespräsident und die Richter des Oberlandesgerichtes Stuttgart eine schwere Entscheidung zu treffen haben.
Gnade ist im Justizalltag der Bundesrepublik jährlich tausendfach geübte Praxis, zumeist allerdings von Landesjustizministern oder anderen zuständigen Gremien. Dabei sind aber nur zehn bis 20 Prozent aller Anträge am Ende erfolgreich. Der bei anderen Straftätern zu Grunde gelegte Entscheidungsmaßstab muss auch an diese Täter angelegt werden.
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