Gehb/Voßhoff: Worten müssen jetzt schnell Taten folgen
Geschrieben am 13-02-2007 |
Berlin (ots) - Zu der aktuellen Diskussion um den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und die brandenburgische Rechtspolitikerin, Andrea Voßhoff MdB:
In Sachen nachträgliche Sicherungsverwahrung besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung entstandene Regelungslücke, nach der gefährliche Gewalttäter weder mit der Verurteilung originär noch nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sie ihre Straftaten vor 1995 im Beitrittsgebiet verübt haben, muss jetzt unverzüglich geschlossen werden. Nicht nur der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und seine Justizministerin Beate Blechinger (CDU) haben insoweit ein rasches Tätigwerden des Gesetzgebers eingefordert. Auch die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt Angela Kolb (SPD) hat im Dezember 2005 in einem offenen Brief an die Bundesjustizministerin anlässlich der durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erzwungenen Haftentlassung eines in ihrem Zuständigkeitsbereich einsitzenden gefährlichen Gewalttäters auf den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf hingewiesen. Dem Vernehmen nach stehen in einigen Ländern im Beitrittsgebiet weitere vergleichbare Fälle auch in der näheren Zukunft an.
Alle politisch Verantwortlichen haben bislang bekundet und auch beklagt, dass insoweit eine nicht hinnehmbare Regelungslücke entstanden ist. Diesen Worten müssen nunmehr schnell Taten folgen.
Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher in einer Sondersitzung beschlossen, darauf zu dringen, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung der Sicherungsverwahrung bereits in der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in erster Lesung und in der darauffolgenden Woche im Rechtsausschuss beraten wird. Die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages kann und muss sich dabei angesichts der Dringlichkeit auf die Regelung der Fälle mit Bezug zum Beitrittsgebiet beschränken. Nur auf diese Weise, nicht aber mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den die Bundesjustizministerin seit langem angekündigt, aber immer noch nicht vorgelegt hat, kann realistischerweise das Gesetzgebungsverfahren bis Ende März abgeschlossen werden. Der Bevölkerung ist es nicht zumutbar, nur im Hinblick auf eine "umfassende Lösung" aller Probleme im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung die Regelung dieser dringenden Fallkonstellation auf die lange Bank zu schieben. Eine "umfassende Lösung" kann in dem ohnehin anstehenden Gesetzgebungsvorhaben der Koalition zur Sicherungsverwahrung in Ruhe angegangen werden.
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