dbb für "Ballungsraumzulage" für untere Einkommensgruppen
Geschrieben am 06-03-2007 |
Berlin (ots) - Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen plädiert für differenzierte Regelungen bei der Beamtenbesoldung, wenn es um die Berücksichtigung regionaler Unterschiede in den Lebenshaltungskosten geht. "Wir müssen den unteren Einkommensgruppen helfen", sagte Heesen dem Fernsehsender n-tv nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten Ballungsraumzulage für Beamte in München. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungbeschwerde eines Beamten des Freistaates Bayern auf Gewährung der "Ballungsraumzulage" zum Ausgleich hoher Lebenshaltungskosten in München zurückgewiesen.
Zu den unteren Einkommensgruppen gehöre der klagende Polizeibeamte nicht, so Heesen. "Wenn die Lebenshaltungskosten aber so hoch sind, dass das Niveau der amtsangemessenen Alimentation unterschritten wird, dann muss ein angemessener Ausgleich geschaffen werden", sagte Heesen. Eine "nach Regionen differenzierte Zulage" halte er für vernünftig. Die Debatte sei angesichts hoher Lebenshaltungshaltungskosten in München und anderen Großstädten "sicher nicht abgeschlossen", sagte Heesen. "Das Bundesverfassungsgericht hat ja nicht entschieden, dass es keine Zulage geben darf." Bund und Ländern stünde es frei, in neuen Regelungen die Regelbesoldung je nach örtlichem Preisniveau durch eine Zulage aufzustocken. Darüber müsse man diskutieren.
Originaltext: DBB - Deutscher Beamtenbund Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7034 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7034.rss2
Pressekontakt: dbb - beamtenbund und tarifunion Dr. Frank Zitka Telefon: 030.4081-5510 Fax: 030.4081-5599 Email: zitka@dbb.de
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