Entlastung fuer energieintensive Unternehmen sowie Eisen- und Strassenbahnen
Berlin, 29. Dezember 2004 - Fast 300 besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Eisen- und Strassenbahnen in Deutschland koennen im kommenden Jahr mit erheblichen Entlastungen bei ihren Stromrechnungen rechnen. Puenktlich zum Jahreswechsel hat das Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle heute ihre Antraege nach der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gebilligt und entsprechende Bescheide versandt.
Die jetzt erteilten Bescheide sind bis Ende 2005 gueltig und befreien ihre Empfaenger im naechsten Jahr weitgehend von der EEG-Umlage fuer Strom aus Erneuerbaren Energiequellen. Die geschaetzte Netto-Entlastung der energieintensiven Unternehmen liegt bei rund 238 Millionen Euro; die Eisen- und Stra-ssenbahnen werden um etwa 15 Millionen Euro entlastet.
Die besondere Ausgleichsregelung wurde Mitte dieses Jahres im Zuge der Novelle des EEG in das Gesetz aufgenommenen. Sie ersetzt eine bis dahin gueltige, deutlich enger gefasste Haertefall-Regelung, die seit 2003 von lediglich 66 Unternehmen genutzt wurde. Von der neuen Regelung werden im kommenden Jahr insgesamt 252 besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie 45 Eisen- und Strassenbahnunternehmen beguenstigt.
Die Konstruktion der neuen Ausgleichsregel im EEG sorgt fuer einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der beguenstigten und denen der nicht beguenstigten Stromverbraucher. Damit letztere nicht ueber Gebuehr an den Folgen der Entlastung energieintensiver Unternehmen zu tragen haben, wurde der gesetzlich verankerte so genannte '10 Prozent-Deckel' angewendet und damit ein unverhaeltnismaessiger Anstieg der EEG-Umlage fuer die nicht privilegierten Verbraucher verhindert.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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