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BGH schafft Zweiklassengesellschaft im Grauen Kapitalmarkt / Rechtsweg zum Musterverfahren nur für Initiatoren, nicht für Vertrieb

Geschrieben am 20-03-2007

München (ots) - Der Bundesgerichtshof hat im Grauen Kapitalmarkt
für tausende von Altfällen eine Zweiklassengesellschaft geschaffen.
"Während Initiatoren sich mit einer Vielzahl von Anlegern in einem
Musterverfahren vor einem Gericht auseinandersetzen können, muss der
Vertrieb von Banken und Finanzdienstleistern weiterhin damit rechnen,
vor mehreren Gerichten mit Verfahren in gleicher Sache überzogen zu
werden", beschreibt Wolf Stumpf, Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer
Lutz, die Folgen einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung
vom 30. Januar (X ARZ 381/06). Dieses Zweiklassensystem gilt für
Rechtstreitigkeiten über Produkte des Grauen Kapitalmarkts, die vor
Inkrafttreten des Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgesetzes am 1.
Juli 2005 vertrieben wurden.

In dem Verfahren ging es unter anderem um die Frage, ob das Gesetz
zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005
(KapMuG) auch für Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts gilt, die
vor Inkrafttreten dieses Gesetzes getätigt wurden. Nach dem KapMuG
können Anlegerklagen vor einem ausschließlich zuständigen Gericht
gebündelt werden, um schneller und günstiger zu einer Entschei-dung
zu kommen. Außerdem können so widersprüchliche Entscheidungen
verschiedener Gerichte vermieden werden. Der BGH bejahte das nur für
Klagen gegen Initiatoren.

"Für den Vertrieb ist das eine unerfreuliche Entscheidung", sagt
Stumpf. Auch unter Anlegern am Grauen Kapitalmarkt gebe es schwarze
Schafe vergleichbar den "räuberischen Aktionären". Diese zielten mit
ihren Klagen vor allem darauf ab, teure Vergleiche zu erzwingen. Um
ihren Ruf zu schützen, gingen Initiatoren und Vertrieb häufig darauf
ein, berichtet der Anwalt. Beide Seiten seien daher gleichermaßen auf
schnelle Entscheidungen angewiesen.

"Die Zweiteilung des Rechtsschutzes wird sich erst in Jahrzehnten
erledigt haben, wenn alle Altfälle abgearbeitet sind, sofern der
Gesetzgeber hier nicht nachbessert", sagt Stumpf. Kraft Gesetzes gilt
das Musterverfahren des KapMuG - ohne Rücksicht ob Initiator oder
Vertrieb - nur für Vermögensanlagen, für die ein Prospekt erstellt
wurde. Eine Prospektpflicht für Vermögensanlagen des Grauen
Kapitalmarkts gibt es aber erst seit Inkrafttreten des neuen
Prospektregimes am 1. Juli 2005.

Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58950
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58950.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann
Tel. +49-(0) 89-28 628-226
Mobile: +49 (0) 171-125 14 28
E-Mail: michael.neumann@noerr.com


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