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Klare Positionierung der EU-Kommission: Glücksspielstaatsvertrag ist mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrags unvereinbar. Europäische Kommission erteilt dem vorgesehenen Internetverbot für Glücksspiel

Geschrieben am 23-03-2007

Neugersdorf (ots) - - Internetverbot ist weder geeignet noch
erforderlich, um hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten

- Kommission eröffnet Chance für konstruktiven Dialog über
Ausgestaltung eines geöffneten und regulierten
Sportwettenmarktes in Deutschland

"Die Stellungnahme der EU-Kommission ist unmissverständlich. Das
Verbot privater Internet-Anbieter verstößt gegen EU-Recht. Wir haben
nun die Chance, dass alle Beteiligten in Deutschland konstruktiv an
einer Ausgestaltung des Glücksspielwesens arbeiten. Regulieren und
Kontrollieren ist weitaus effektiver als Verbieten" begrüßte Jörg
Wacker, Direktor bwin e.K., die heutige Kommentierung der
EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder. Die
EU-Kommission hatte in ihrem Schreiben an die Länder deutlich
gemacht, dass es in Deutschland insgesamt an einer kohärenten
Glücksspielpolitik mangelt. Es gibt zudem weniger einschränkende
Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz von
Jugendlichen.
Die Kommission bekräftigt damit die "Placanica-Entscheidung" des
EuGH vom 6. März. Danach verstößt die rechtliche und faktische
Abschottung nationaler Glücksspielmärkte gegenüber Veranstaltern aus
anderen Mitgliedstaaten gegen die Dienstleistungsfreiheit des
EG-Vertrages.
"Gerade im Bereich der Sportwette beobachten wir ähnlich wie in
den USA die Etablierung eines großen Schwarzmarkts. Staatlich
gänzlich unkontrollierte Wettgeschäfte verbreiten sich derzeit
rasant. Eine Entscheidung für das Monopol würde dem Schwarzmarkt
einen weiteren Schub geben." so Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber der
bwin e.K.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.
Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in
Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen
Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung
von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen
Euro.
Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen
sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren
Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der
vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein
wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um
sichere Standards für Sportwetten.
Rückfragehinweis:
bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
OTS0285 2007-03-23/15:54

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2


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