Klare Positionierung der EU-Kommission: Glücksspielstaatsvertrag ist mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrags unvereinbar. Europäische Kommission erteilt dem vorgesehenen Internetverbot für Glücksspiel
Geschrieben am 23-03-2007 |
Neugersdorf (ots) - - Internetverbot ist weder geeignet noch erforderlich, um hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten
- Kommission eröffnet Chance für konstruktiven Dialog über Ausgestaltung eines geöffneten und regulierten Sportwettenmarktes in Deutschland
"Die Stellungnahme der EU-Kommission ist unmissverständlich. Das Verbot privater Internet-Anbieter verstößt gegen EU-Recht. Wir haben nun die Chance, dass alle Beteiligten in Deutschland konstruktiv an einer Ausgestaltung des Glücksspielwesens arbeiten. Regulieren und Kontrollieren ist weitaus effektiver als Verbieten" begrüßte Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., die heutige Kommentierung der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder. Die EU-Kommission hatte in ihrem Schreiben an die Länder deutlich gemacht, dass es in Deutschland insgesamt an einer kohärenten Glücksspielpolitik mangelt. Es gibt zudem weniger einschränkende Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz von Jugendlichen. Die Kommission bekräftigt damit die "Placanica-Entscheidung" des EuGH vom 6. März. Danach verstößt die rechtliche und faktische Abschottung nationaler Glücksspielmärkte gegenüber Veranstaltern aus anderen Mitgliedstaaten gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages. "Gerade im Bereich der Sportwette beobachten wir ähnlich wie in den USA die Etablierung eines großen Schwarzmarkts. Staatlich gänzlich unkontrollierte Wettgeschäfte verbreiten sich derzeit rasant. Eine Entscheidung für das Monopol würde dem Schwarzmarkt einen weiteren Schub geben." so Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber der bwin e.K. Über bwin e.K.: bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K. Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten. Rückfragehinweis: bwin e.K. c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de OTS0285 2007-03-23/15:54
Originaltext: bwin ek Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
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