Stuttgarter Nachrichten: zu Kurnaz:
Geschrieben am 29-03-2007 |
Stuttgart (ots) - Es darf nicht sein, dass Rechtsgrundsätze ausgehebelt werden, nur weil die Geheimdienste bereits im Vorfeld der Gefahrenabwehr Verdächtige ausfindig machen müssen. Unter Verdacht geraten zu sein begründet noch keine Schuld. Im Fall Kurnaz hat die Politik den Staat schützen wollen und dafür die gebotene Fürsorge für einen einzelnen Menschen vernachlässigt. Von diesem Versäumnis kann sie nicht freigesprochen werden.
Originaltext: Stuttgarter Nachrichten Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=39937 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_39937.rss2
Pressekontakt: Rückfragen bitte an: Stuttgarter Nachrichten Chef vom Dienst Joachim Volk Telefon: 0711 / 7205 - 7110 cvd@stn.zgs.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
62551
weitere Artikel:
- Westfalenpost: Restrisiko Hagen (ots) - Bundestag debattiert Patientenwillen Von Nina Grunsky Ärzte urteilen darüber, ob ein wehrloser Patient sterben darf oder dahinsiechen muss. Ist es so? Nein. Aber die Angst davor ist groß bei vielen Menschen. Und vermutlich nicht immer unbegründet, selbst wenn viele Mediziner sich verantwortungsvoll darum bemühen, den aktuellen Willen eines Patienten zu ergründen. Es klingt daher verlockend, den Ärzten verbindlich mit einer Patientenverfügung zu diktieren, was sie tun dürfen oder lassen müssen. Ganz gleich, ob die Krankheit mehr...
- LVZ: Leipziger Volkszeitung zu Kurnaz-Ausschuss Leipzig (ots) - Der Schily war es oder der Steinmeier oder doch der Fischer, Joschka? Egal, Hauptsache ist, Murat Kurnaz - jener unglückliche Islam-Bummler aus Bremen - weiß nun, dass sehr viele Ex- und Aktiv-Minister nicht vor der Verantwortung kneifen. Steinmeier, besorgt um seine weiße Weste - weil er noch viel vor hat - findet sogar sehr spät ein Wort des öffentlichen Bedauerns für das Einzelschicksal Kurnaz. Mehr ist nicht drin. Mit einem Fernglas bewaffnet, geriet der zeitweilige Gefährder ins Blickfeld, weil er im Umfeld der New mehr...
- WAZ: Umweltzone Ruhrgebiet: Die oder keine - Kommentar von Jürgen Polzin Essen (ots) - Wie veräppelt muss sich der Spediteur Müller eigentlich vorkommen, wenn er mit seinem Kleinlaster nicht mehr über die Brackeler Straße in Dortmund fahren darf, sein Kollege Meier in Essen aber vom Fahrverbot nicht betroffen ist? Flickschusterei ist die schlechteste Lösung, auf die sich die Ruhrgebietsstädte im Kampf gegen den gesundheitsgefährdenden Feinstaub verständigen sollten. Wer eine Straße sperrt, verlagert das Problem in eine andere. Sinn machen Fahrverbote daher nur, wenn sie städteübergreifend wirken. Die oder mehr...
- WAZ: Der Bundestag und der Patient: Unser Tod - Leitartikel von Ulrich Reitz Essen (ots) - Man muss es nicht gut finden, wenn jetzt sogar der Deutsche Bundestag streitet über Leben und Tod. Den Versuch, das Sterben juristisch zu regeln, findet sicher nicht nur Helmut Schmidt typisch deutsch. Ausfluss des Irrtums, alles werde gut, wenn man nur ein Gesetz verfasst. Was bedeutet es eigentlich, wenn schon jetzt rund acht Millionen Menschen in Deutschland eine Patientenverfügung geschrieben haben? Ganz offensichtlich misstrauen sehr viele Menschen der Medizin, ob zu Recht oder zu Unrecht, kann nicht beantwortet mehr...
- Mitteldeutsche Zeitung: zu Flatrate-Trinken Halle (ots) - Es wäre ja schon viel geholfen, wenn die bestehenden Bestimmungen eingehalten würden. So ist es Gastwirten verboten, offensichtlich betrunkenen Gästen weiter Alkohol auszuschenken. Wirte, die Koma-Saufen an ihrer Theke zulassen, müssen eigentlich den Besuch des Ordnungsamtes oder der Polizei fürchten - wenn die sich denn für die Umtriebe interessieren. Schärfe Gesetze werden Jugendliche nicht vom Griff zur Flasche abhalten. Gefordert sind vor allem Eltern: Sie müssen ihre Kinder auf deren Weg zum Erwachsenwerden begleiten. mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|