Vaatz: Ost-CDU für Kombi- aber gegen Mindestlohn
Geschrieben am 30-03-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich eines Gesprächs mit den ostdeutschen Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und ostdeutschen CDU-Landesvorsitzenden zur Arbeitsmarktpolitik erklärt der in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecher der ostdeutschen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz MdB:
Ziel der ostdeutschen CDU-Arbeitsmarktpolitik ist es, den Arbeitnehmern in den neuen Ländern das zur täglichen Lebensführung erforderliche Mindesteinkommen zu sichern.
Einvernehmlich wird daher die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns abgelehnt. Ein branchenübergreifender bundeseinheitlicher Mindestlohn würde zu erheblichen Verwerfungen auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt führen. Es besteht dann die Gefahr, dass zahlreiche Betriebe ortsunabhängiger Branchen, wie das verarbeitende Gewerbe, ihre Produktionsstätten in das benachbarte Ausland verlagern. Aber auch alltägliche Dienstleistungen wären von negativen Beschäftigungseffekten - insbesondere der Schwarzarbeit - betroffen.
Auch die Ausweitung des Entsendegesetzes und die damit verbundene Einführung eines branchenbezogenen Mindestlohns ist nicht förderlich. Die damit seit Mitte der 90er Jahre im Baugewerbe gemachten Erfahrungen sind ernüchternd. Die Anzahl der Beschäftigten in der Baubranche hat sich von 1995 bis 2005 fast halbiert. Das mit dem Gesetz beabsichtigte Ziel, den Anteil der ausländischen Arbeitsnehmer zu reduzieren, würde hingegen nicht erreicht. Schließlich kann mit einem Mindestlohn auch das Problem mit den so genannten Scheinselbstständigen nicht gelöst werden.
Das richtige Instrument zur Belebung des ostdeutschen Arbeitsmarktes ist der Kombilohn. Dadurch werden niedrige Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen mit staatlichen Mitteln aufgestockt und so das zum Leben erforderliche Mindesteinkommen gewährleistet.
Hier ist an sich das bereits durch Hartz IV geschaffene Instrumentarium völlig ausreichend. Es sieht nämlich bereits Kombilohnmodelle vor. Die bestehenden Gesetze müssen nur angewandt und vollzogen werden. Daneben unterstützen wird die Bestrebungen der Bundesregierung langzeitarbeitslosen Jugendlichen ein Angebot aus Lohnkostenzuschuss und Qualifizierungsmaßnahmen zu machen. Auch der zur besseren Integration für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen vorgesehene Kombilohn wird begrüßt.
Das maßgeblich vom sachsen-anhaltinischen Minister für Wirtschaft und Arbeit Herrn Dr. Reiner Haseloff entwickelte Konzept der Bürgerarbeit ist ein unterstützenswerter Modellversuch. Zu beachten ist, dass die Trennung zum ersten Arbeitsmarkt gewahrt wird.
Ein gesetzliches Verbot sittenwidriger Niedrigstlöhne ist richtig. Die Festschreibung der bisher auf Einzelfällen beruhenden Arbeitsrechtsprechung ist ein klarstellendes Signal des Gesetzgebers und wird auch die Justiz entlasten.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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