LVZ: Bundesfinanzministerium: Steuerlich unbürokratische Hilfe für Flutopfer gesichert / Keine besondere Bundeshilfe möglich
Geschrieben am 04-04-2006 |
Leipzig (ots) - Der Bund sieht sich, nach Angaben des Sprechers des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, nicht in der Lage, derzeit den aktuellen Flutopfern eine besondere finanzielle Hilfe zu leisten. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) wies Albig darauf hin: "Die Regulierung von witterungsbedingten Schäden ist keine originäre Aufgabe des Bundes. Für Hilfsmaßnahmen sind grundsätzlich die Länder und Gemeinden zuständig." Nur bei Katastrophen "von nationalem Ausmaß" könne der Bund aufgrund der ungeschriebenen Verwaltungskompetenz in Anlehnung an den Gedanken der "gesamtstaatlichen Repräsentation" Finanzhilfe leisten. "Dies kann sich jedoch nur auf Naturkatastrophen beschränken, denen wegen ihres Ausmaßes und ihrer Schwere eindeutig überregionale Bedeutung zukommt." Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) hatte erst jüngst betont, die aktuelle Flut sei "keine Katastrophe".
Albig verwies darauf, dass zur Gewährung steuerlicher Vergünstigungen das Sächsische Finanzministerium in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (mit Schreiben vom 3. April 2006 - 31-S 1915-1/144-19102/http://www.smf.sachsen.de) "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Frühjahrshochwasser 2006 verursachten Schäden" getroffen habe. Dieser Erlass enthalte zahlreiche Regelungen, um den Geschädigten auch unbürokratisch zu helfen. "Dies betrifft insbesondere steuerliche Nachweispflichten, bei denen großzügig verfahren wird. Dies gilt auch für Spendennachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen der Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts."
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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