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Stuttgarter Nachrichten: zu RAF:

Geschrieben am 22-04-2007

Stuttgart (ots) - Mit Blick auf das Gnadengesuch Christian Klars
sind die Erkenntnisse aus dem alten RAF-Untergrund nicht relevant. Er
wäre falsch und fahrlässig, würde der Eindruck entstehen, er habe
sich im Mordfall Buback zu Unrecht verurteilen lassen. Klar stand
hier ausschließlich in Verdacht, am 7. Juli 1977 entweder das
Täter-Motorrad oder das Fluchtfahrzeug gelenkt zu haben. Was für den
Gnade prüfenden Bundespräsidenten schwerer wiegen sollte: Nicht etwa
Klar, sondern dessen Ex-Komplize, trägt möglicherweise dazu bei, dass
der Mörder Siegfried Bubacks benannt wird. Und Bubacks Sohn Michael?
Er ist irritiert: Klar sei nicht der Mörder seines Vaters, also könne
er begnadigt werden. Er erhöht den Druck auf Köhler - und verletzt
die Gefühle der Angehörigen jener Opfer, die Klar auf dem Gewissen
hat.

Originaltext: Stuttgarter Nachrichten
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=39937
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Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de


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