LVZ: zu RAF
Geschrieben am 22-04-2007 |
Leipzig (ots) - RAF und Aufarbeitung Von Bernd Hilder Die Bundesrepublik im Jahr 2007 sollte angesichts der Debatte über eine denkbare Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar durch Bundespräsident Horst Köhler und möglicherweise neuen Erkenntnissen über Klars Mordtaten - und die anderer - vor allem eins bleiben: gelassen. Die Geschichte der RAF - und damit auch die Geschichte der Bundesrepublik in den Siebzigerjahren muss nicht grundlegend neu geschrieben werden. Auch dann, wenn Klar nicht selbst die tödlichen Schüsse auf den damaligen Bundesanwalt Siegfried Buback abgegeben haben sollte, sondern das Fluchtauto steuerte. Damit bliebe Klar immer noch ein mehrfacher Mörder. Und die RAF-Geschichte müsste nur in Details und Fußnoten korrigiert werden, wenn sich herausstellen sollte, dass der RAF-Terrorist Knut Folkerts an dem Buback-Mord, für den er verurteilt wurde, gar nicht beteiligt war. Unabhängig von der individuellen Schuld einzelner Terroristen und möglicher Justizirrtümer bleibt die abscheuliche Bilanz der RAF mit ihrer gewaltverliebten linksextremistischen Ideologie unverändert: Sie stürzte die bundesrepublikanische Nachkriegsdemokratie in eine Krise - und brachte mehr als 30 unschuldigen Menschen den Tod. Die RAF ist an sich selbst, an der Ablehnung der Bevölkerung und einer wehrhaften Demokratie gescheitert. Soweit das Urteil der Geschichte. Daneben ist es besonders für die Angehörigen der Opfer wichtig, auch Jahrzehnte nach den Morden Aufklärung über konkrete Tatvorgänge zu erhalten. Der Staat muss sich fragen, ob damals unter dem Druck der Ereignisse Fehler gemacht wurden, die korrigiert werden müssen. Dass dies nicht schon geschehen ist, liegt am Schweigekartell der RAF, das nur von wenigen Terroristen, wie beispielsweise Peter-Jürgen Boock, durchbrochen wurde. Aber selbst Boocks neueste Enthüllungen sind bislang unbewiesen. Aufarbeitung im Detail wird nur möglich sein, wenn viele RAF-Terroristen glaubwürdig auspacken. Zu erforschen ist jetzt, ob Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt wichtige Erkenntnisse über Täter und Nicht-Täter hätten an Gerichte weiterleiten können, ohne Informanten zu gefährden. Mit allzu schnellen Urteilen und Skandalgeheul sollte sich die Politik zurückhalten. Auf die Bundesanwaltschaft jedoch kommt viel Aufklärungsarbeit zu. Neue Anklagen und die Wiederaufnahme von Verfahren können die Folge sein. Und was bedeutet dies für eine mögliche Begnadigung Klars? Nicht viel. Dass Michael Buback, der Sohn des ermordeten Bundesanwaltes, plötzlich für eine Begnadigung plädiert, ist schwer verständlich, aber zu respektieren. Nachvollziehbarer ist, wenn es anderen Hinterbliebenen egal ist, ob der Mörder Klar "nur" das Fluchtauto gesteuert hat. Michael Buback hätte sich mit öffentlichen Ratschlägen besser zurückgehalten. Sowohl dem Bundespräsidenten als auch der Bundesanwaltschaft hätte er einen wertvollen Gefallen getan.
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