Kampeter/Krings: Keine Benachteiligung beim Schutz geistigen Eigentums
Geschrieben am 25-04-2007 |
Berlin (ots) - Zum morgigen Tag des Geistigen Eigentums erklären die beiden Koordinatoren des Gesprächskreises "Geistiges Eigentum im Digitalen Zeitalter" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und Steffen Kampeter MdB:
Zum siebten Mal wird morgen der Tag des Geistigen Eigentums begangen. Ausgangspunkt dafür ist eine Initiative der World Intellectual Property Organization (WIPO), die diesen Tag ins Leben gerufen hat, um die Bedeutung und den Stellenwert des geistigen Eigentums in unserem postindustriellen Zeitalter herauszustellen.
Nach Schätzungen der Industrie sollen sich allein die Schäden bei der Produktpiraterie weltweit auf 120 Milliarden Euro belaufen. Der Schutz geistigen Eigentums bedarf daher auch globaler Antworten. Deshalb wird die Initiative der Bundesregierung zum G8-Gipfel Anfang Juni ausdrücklich begrüßt, das Thema beim Treffen in Heiligendamm auf die Tagesordnung zu setzen. Produkt- und Markenpiraterie sind keine Kavaliersdelikte. Alle Länder sind aufgefordert, gegen derartige Praktiken in ihren Ländern vorzugehen. Wer am freien Welthandel teilnehmen will, muss Spielregeln einhalten und darf das geistige Eigentum nicht als frei verfügbar behandeln.
Am morgigen Tag wird im Deutschen Bundestag außerdem ein Gesetzentwurf beraten, der sich mit einem verbesserten zivilrechtlichen Schutz geistigen Eigentums auseinandersetzt. Das Schutzbedürfnis betrifft aber nicht nur das Marken- und Patentrecht, sondern gilt genauso für das Urheberrecht. Für den letzteren Teilbereich des geistigen Eigentums wird der Gesetzentwurf aber den Anforderungen an einen verbesserten Eigentumsschutz nicht gerecht, sondern wird die Urheber in ihrer Rechtsposition eher noch schwächen. An dieser Stelle muss der hohe Stellenwert des geistigen Eigentums stärker zum Ausdruck kommen. Der Urheber muss die Möglichkeit erhalten, auf zivilrechtlichem Weg sein Eigentum effektiv zu schützen und darf nicht gegenüber anderen Rechteinhabern benachteiligt werden. Es darf keinen Schutz zweiter Klasse geben.
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