Bundesregierung: Steinkohle trägt Hauptlast des Subventionsabbaus!
Geschrieben am 06-04-2006 |
Essen (ots) - Auch der neue Subventionsbericht der Bundesregierung bestätigt, was schon vor wenigen Wochen das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) festgestellt hat: Beim Subventionsabbau spielt der deutsche Steinkohlenbergbau eine einsame Vorreiterrolle. In keinem anderen Bereich, da sind sich beide Berichte in ihren Befunden einig, wurde in den vergangenen Jahren so viel und wirkungsvoll an öffentlichen Hilfen eingespart. Der jüngst vorgelegte 20. Subventionsbericht der Bundesregierung kommt zu dem eindrucksvollen Schluss, dass der vom Bund im Berichtszeitraum 2003-2006 erreichte Subventionsabbau zu fast 70 Prozent auf die Steinkohle entfällt. Der Anteil der Steinkohlen-Beihilfen an den gesamten Subventionen des Bundes beträgt gerade einmal noch 7,1 Prozent. Diese nüchternen und doch aussagekräftigen Zahlen strafen einmal mehr all diejenigen Lügen, die unverdrossen den Eindruck erwecken, die Steinkohle sei unverändert mit Abstand größter Empfänger öffentlicher Hilfen und - ausgerechnet - hier müsse weiterer Subventionsabbau unbedingt erfolgen. Der Subventionsbericht listet die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes auf. Sie sind um 1,4 Mrd. Euro bzw. knapp sechs Prozent auf 22,4 Mrd. Euro zurückgegangen. Dabei liegen die Steuervergünstigungen mit 16,4 Mrd. Euro wieder auf dem Niveau von 2003; nur die Finanzhilfen sanken auf sechs Mrd. Euro. Dazu trug maßgeblich der Abbau der Steinkohlehilfen um eine Mrd. Euro bei; hinzu kamen Kürzungen von je rund 0,2 Mrd. Euro für die Landwirtschaft und die Wohnraumförderung.
Der Bericht betont, dass der Bund und das Land NRW degressive Hilfen gewähren "im Hinblick auf die Rolle des deutschen Steinkohlenbergbaus für die Energieversorgung und um eine regional-, beschäftigungs- und sozialverträgliche Umstrukturierung zu ermöglichen." Bei der Vorstellung des Subventionsberichts unterstrich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, dass die Steinkohlehilfen seit 1998 bereits um mehr als 40 Prozent reduziert worden sind. Noch stärkere Einschnitte, so Steinbrück dezidiert weiter, hätten aus seiner Sicht deutlich negative Folgen gehabt wie etwa noch höhere Arbeitslosigkeit und damit per saldo zusätzliche Kosten für die öffentlichen Haushalte.
Zwar gelten die Steinkohlehilfen unter den direkten Finanzhilfen des Bundes mit rund 1,6 Mrd. Euro in 2006 nach wie vor als die größte Einzelmaßnahme. Doch unter den 20 größten Finanzhilfen des Bundes werden diverse Subventionen für dieselben Branchen, etwa die Wohnungswirtschaft, einzeln aufgelistet, die dann in der Summe eine ähnliche Größenordnung (1,5 Mrd. Euro ) erreichen. Bei den größten, dem Bund zurechenbaren Steuervergünstigungen übertreffen mehrere Einzelpositionen (Eigenheimzulage, Stromsteuer- und Mineralölsteuer-Vergünstigungen etc.) das Niveau der Steinkohlehilfen. Bei der sektoralen Zuordnung der Bundeshilfen insgesamt wird die Steinkohle deutlich von Fördermaßnahmen für die Industrie, das Wohnungswesen und den Finanzsektor überholt. Noch ganz andere Dimensionen ergeben sich, wenn nicht nur die Subventionen des Bundes, sondern auch die der Länder, der Kommunen und der EU berücksichtigt werden.
Für eine bessere Transparenz und Stimmigkeit der Subventionsberichterstattung sind im aktuellen Bericht Änderungen in der Beihilfeabgrenzung vorgenommen worden, die per saldo das gesamte erfasste Subventionsvolumen um 2,6 Mrd. Euro (Bund allein 1,1 Mrd. Euro ) erhöht haben. Unberücksichtigt bleiben allerdings nach wie vor Quasi-Subventionen wie die Stromeinspeisevergütungen für regenerative Energien. Insgesamt weist die neue offizielle Subventionsabgrenzung für 2005 ein Gesamtvolumen der Beihilfen von Bund, Ländern, Gemeinden, ERP und EU in Höhe von 55,6 Mrd. Euro aus. Der Steinkohlen-Anteil daran beträgt demnach gerade noch rund vier Prozent.
Auch wenn der Subventionsbegriff und seine Abgrenzungen den neuen Bericht umfänglicher und differenzierter machen, so unterscheidet er sich doch weiterhin deutlich von der vor wenigen Wochen erschienenen Subventionsstudie des Kieler IfW. Es kommt in seiner Betrachtung für das Jahr 2004 auf ein Gesamt-Subventionsvolumen von gut 150 Mrd. Euro. Gemessen daran haben die Steinkohlehilfen dann einen Anteil von weniger als zwei Prozent.
Mit Blick auf weitere Haushaltskonsolidierung wird im neuen Subventionsbericht der Bundesregierung betont, dass das Ziel beschleunigten Subventionsabbaus noch konsequenter betrieben werden soll. Ziel ist es, in der laufenden Legislaturperiode bis 2009 zu einem Abbau von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen in einem Volumen von rund 19 Mrd. Euro zu kommen. Noch schärfer als bislang schon sollen alle Beihilfen daraufhin überprüft werden, welchen Zielen sie dienen. Vor allem sogenannte "Erhaltungssubventionen", heißt es, bedürfen künftig einer besonderen Rechtfertigung und regelmäßiger Erfolgskontrolle.
Wie "Erhaltungssubventionen" zu definieren sind und auf welche (Erhaltungs-) Subventionen dies künftig verschärft angewendet werden soll, wird in dem Bericht nicht näher ausgeführt. Auch wenn das Argument des Refinanzierungsbeitrags von Beihilfen (durch Steuern, Sozialabgaben und Arbeitsplatz- wie Arbeitmarkt-Effekte in den berücksichtigten Branchen und Wirtschaftsbereichen) im Bericht kritisch gesehen wird, lässt sich doch aus Sicht des deutschen Steinkohlenbergbaus folgendes dazu sagen:
Die Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Anpassungshilfen ist ökonomisch schwierig. Gerade bei den Steinkohlehilfen geht es auch um die soziale und regionale Flankierung des Anpassungsprozesses sowie die Deckung von Altlasten des stillgelegten Bergbaus - was mit "Erhaltung" wenig zu tun hat. Ein Rückfluss öffentlicher Mittel ergibt sich indes immer auch bei Erhaltungssubventionen, sofern sie (wie im Fall der deutschen Steinkohle, die zugleich der nationalen Energiesicherheit und der Weiterentwicklung der deutschen Bergbau- und Kohletechnik dient) Steuer- und Sozialabgabenzahlungen in der betreffenden wie in benachbarten Branchen sicherstellen. Hinzu kommen Ausstrahlungseffekte auf den Konsum und privaten Verbrauch (Investitionen und Kaufkraft via Aufträge und Nettolöhne und -Gehälter). Damit werden in weiteren Wirtschaftsbereichen zusätzliche Wertschöpfungsbeiträge - und damit per saldo entgegen einiger Behauptungen mitnichten Wertevernichtung - ausgelöst und sichergestellt. Und dies gilt erst recht, wenn die unmittelbare Alternative hohe Mehrausgaben für Arbeitslosigkeit und Struktureinbrüche wären.
Fazit:
Aus der Perspektive der deutschen Steinkohle stehen die Grundsätze Kontrolle, Befristung und Degression von Beihilfen nicht im Gegensatz zur Steinkohlepolitik der letzten Jahre. Die Beihilfe-Entwicklung der Steinkohle - gerade das belegen ja die jüngsten Subventionsberichte und -analysen - ist gemessen an den aufgestellten ordnungspolitischen Kriterien als nahezu einziger Bereich in Deutschland geradezu mustergültig, dies bei einem relativ geringen Anteil am gesamten Subventionsvolumen. Deshalb ist es sachlich nicht mehr zu verstehen, dass die deutsche Steinkohle in der Debatte über den Subventionsabbau weiter in den Vordergrund gerückt wird.
Originaltext: GVST GV d. deut. Steinkohlebergbaus Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54802 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54802.rss2
Pressekontakt: Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus Andreas-Peter Sitte Rellinghauser Str. 1 45128 Essen Tel.: 0201/177-4320 Fax: 0201/177-4271 E-Mail: andreas-peter.sitte@gvst.de
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