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Bundesregierung: Steinkohle trägt Hauptlast des Subventionsabbaus!

Geschrieben am 06-04-2006

Essen (ots) - Auch der neue Subventionsbericht der Bundesregierung
bestätigt, was schon vor wenigen Wochen das Kieler Institut für
Weltwirtschaft (IfW) festgestellt hat: Beim Subventionsabbau spielt
der deutsche Steinkohlenbergbau eine einsame Vorreiterrolle. In
keinem anderen Bereich, da sind sich beide Berichte in ihren Befunden
einig, wurde in den vergangenen Jahren so viel und wirkungsvoll an
öffentlichen Hilfen eingespart. Der jüngst vorgelegte 20.
Subventionsbericht der Bundesregierung kommt zu dem eindrucksvollen
Schluss, dass der vom Bund im Berichtszeitraum 2003-2006 erreichte
Subventionsabbau zu fast 70 Prozent auf die Steinkohle entfällt. Der
Anteil der Steinkohlen-Beihilfen an den gesamten Subventionen des
Bundes beträgt gerade einmal noch 7,1 Prozent. Diese nüchternen und
doch aussagekräftigen Zahlen strafen einmal mehr all diejenigen
Lügen, die unverdrossen den Eindruck erwecken, die Steinkohle sei
unverändert mit Abstand größter Empfänger öffentlicher Hilfen und -
ausgerechnet - hier müsse weiterer Subventionsabbau unbedingt
erfolgen. Der Subventionsbericht listet die Finanzhilfen und
Steuervergünstigungen des Bundes auf. Sie sind um 1,4 Mrd. Euro bzw.
knapp sechs Prozent auf 22,4 Mrd. Euro zurückgegangen. Dabei liegen
die Steuervergünstigungen mit 16,4 Mrd. Euro wieder auf dem Niveau
von 2003; nur die Finanzhilfen sanken auf sechs Mrd. Euro. Dazu trug
maßgeblich der Abbau der Steinkohlehilfen um eine Mrd. Euro bei;
hinzu kamen Kürzungen von je rund 0,2 Mrd. Euro für die
Landwirtschaft und die Wohnraumförderung.

Der Bericht betont, dass der Bund und das Land NRW degressive
Hilfen gewähren "im Hinblick auf die Rolle des deutschen
Steinkohlenbergbaus für die Energieversorgung und um eine regional-,
beschäftigungs- und sozialverträgliche Umstrukturierung zu
ermöglichen." Bei der Vorstellung des Subventionsberichts unterstrich
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, dass die Steinkohlehilfen seit
1998 bereits um mehr als 40 Prozent reduziert worden sind. Noch
stärkere Einschnitte, so Steinbrück dezidiert weiter, hätten aus
seiner Sicht deutlich negative Folgen gehabt wie etwa noch höhere
Arbeitslosigkeit und damit per saldo zusätzliche Kosten für die
öffentlichen Haushalte.

Zwar gelten die Steinkohlehilfen unter den direkten Finanzhilfen
des Bundes mit rund 1,6 Mrd. Euro in 2006 nach wie vor als die größte
Einzelmaßnahme. Doch unter den 20 größten Finanzhilfen des Bundes
werden diverse Subventionen für dieselben Branchen, etwa die
Wohnungswirtschaft, einzeln aufgelistet, die dann in der Summe eine
ähnliche Größenordnung (1,5 Mrd. Euro ) erreichen. Bei den größten,
dem Bund zurechenbaren Steuervergünstigungen übertreffen mehrere
Einzelpositionen (Eigenheimzulage, Stromsteuer- und
Mineralölsteuer-Vergünstigungen etc.) das Niveau der
Steinkohlehilfen. Bei der sektoralen Zuordnung der Bundeshilfen
insgesamt wird die Steinkohle deutlich von Fördermaßnahmen für die
Industrie, das Wohnungswesen und den Finanzsektor überholt. Noch ganz
andere Dimensionen ergeben sich, wenn nicht nur die Subventionen des
Bundes, sondern auch die der Länder, der Kommunen und der EU
berücksichtigt werden.

Für eine bessere Transparenz und Stimmigkeit der
Subventionsberichterstattung sind im aktuellen Bericht Änderungen in
der Beihilfeabgrenzung vorgenommen worden, die per saldo das gesamte
erfasste Subventionsvolumen um 2,6 Mrd. Euro (Bund allein 1,1 Mrd.
Euro ) erhöht haben. Unberücksichtigt bleiben allerdings nach wie vor
Quasi-Subventionen wie die Stromeinspeisevergütungen für regenerative
Energien. Insgesamt weist die neue offizielle Subventionsabgrenzung
für 2005 ein Gesamtvolumen der Beihilfen von Bund, Ländern,
Gemeinden, ERP und EU in Höhe von 55,6 Mrd. Euro aus. Der
Steinkohlen-Anteil daran beträgt demnach gerade noch rund vier
Prozent.

Auch wenn der Subventionsbegriff und seine Abgrenzungen den neuen
Bericht umfänglicher und differenzierter machen, so unterscheidet er
sich doch weiterhin deutlich von der vor wenigen Wochen erschienenen
Subventionsstudie des Kieler IfW. Es kommt in seiner Betrachtung für
das Jahr 2004 auf ein Gesamt-Subventionsvolumen von gut 150 Mrd.
Euro. Gemessen daran haben die Steinkohlehilfen dann einen Anteil von
weniger als zwei Prozent.

Mit Blick auf weitere Haushaltskonsolidierung wird im neuen
Subventionsbericht der Bundesregierung betont, dass das Ziel
beschleunigten Subventionsabbaus noch konsequenter betrieben werden
soll. Ziel ist es, in der laufenden Legislaturperiode bis 2009 zu
einem Abbau von Steuervergünstigungen und steuerlichen
Sonderregelungen in einem Volumen von rund 19 Mrd. Euro zu kommen.
Noch schärfer als bislang schon sollen alle Beihilfen daraufhin
überprüft werden, welchen Zielen sie dienen. Vor allem sogenannte
"Erhaltungssubventionen", heißt es, bedürfen künftig einer besonderen
Rechtfertigung und regelmäßiger Erfolgskontrolle.

Wie "Erhaltungssubventionen" zu definieren sind und auf welche
(Erhaltungs-) Subventionen dies künftig verschärft angewendet werden
soll, wird in dem Bericht nicht näher ausgeführt. Auch wenn das
Argument des Refinanzierungsbeitrags von Beihilfen (durch Steuern,
Sozialabgaben und Arbeitsplatz- wie Arbeitmarkt-Effekte in den
berücksichtigten Branchen und Wirtschaftsbereichen) im Bericht
kritisch gesehen wird, lässt sich doch aus Sicht des deutschen
Steinkohlenbergbaus folgendes dazu sagen:

Die Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Anpassungshilfen ist
ökonomisch schwierig. Gerade bei den Steinkohlehilfen geht es auch um
die soziale und regionale Flankierung des Anpassungsprozesses sowie
die Deckung von Altlasten des stillgelegten Bergbaus - was mit
"Erhaltung" wenig zu tun hat. Ein Rückfluss öffentlicher Mittel
ergibt sich indes immer auch bei Erhaltungssubventionen, sofern sie
(wie im Fall der deutschen Steinkohle, die zugleich der nationalen
Energiesicherheit und der Weiterentwicklung der deutschen Bergbau-
und Kohletechnik dient) Steuer- und Sozialabgabenzahlungen in der
betreffenden wie in benachbarten Branchen sicherstellen. Hinzu kommen
Ausstrahlungseffekte auf den Konsum und privaten Verbrauch
(Investitionen und Kaufkraft via Aufträge und Nettolöhne und
-Gehälter). Damit werden in weiteren Wirtschaftsbereichen zusätzliche
Wertschöpfungsbeiträge - und damit per saldo entgegen einiger
Behauptungen mitnichten Wertevernichtung - ausgelöst und
sichergestellt. Und dies gilt erst recht, wenn die unmittelbare
Alternative hohe Mehrausgaben für Arbeitslosigkeit und
Struktureinbrüche wären.

Fazit:

Aus der Perspektive der deutschen Steinkohle stehen die Grundsätze
Kontrolle, Befristung und Degression von Beihilfen nicht im Gegensatz
zur Steinkohlepolitik der letzten Jahre. Die Beihilfe-Entwicklung der
Steinkohle - gerade das belegen ja die jüngsten Subventionsberichte
und -analysen - ist gemessen an den aufgestellten ordnungspolitischen
Kriterien als nahezu einziger Bereich in Deutschland geradezu
mustergültig, dies bei einem relativ geringen Anteil am gesamten
Subventionsvolumen. Deshalb ist es sachlich nicht mehr zu verstehen,
dass die deutsche Steinkohle in der Debatte über den Subventionsabbau
weiter in den Vordergrund gerückt wird.


Originaltext: GVST GV d. deut. Steinkohlebergbaus
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54802
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54802.rss2

Pressekontakt:
Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus
Andreas-Peter Sitte
Rellinghauser Str. 1
45128 Essen
Tel.: 0201/177-4320
Fax: 0201/177-4271
E-Mail: andreas-peter.sitte@gvst.de


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