Förderung ist nicht teilbar / Kolpingwerk geht Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements nicht weit genug
Geschrieben am 26-04-2007 |
Köln (ots) - Demnächst berät der Bundestag in einer ersten Lesung den Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Mit ihm wird eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement auf den Weg gebracht. Wer regelmäßig, mit einem durchschnittlichen Aufwand von mindestens 20 Zeitstunden monatlich und im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation freiwillig unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreut, soll künftig in den Genuss einer Steuerermäßigung von 300 Euro kommen.
"Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, er ist aber immer noch viel zu klein, um der Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements gerecht zu werden", begrüßt Kolping-Bundesvorstandsmitglied Gitte Scharlau die Initiative. Nachdenklich stimmt sie der zu sehr begrenzte Kreis derer, die die geplanten Vorteile in Anspruch nehmen können. Für das Kolpingwerk sei es auch im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit nicht nachvollziehbar, warum der Steuerabzug nur beim Engagement zugunsten alter, kranker und behinderter Menschen Anwendung finden solle. "Die Förderung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist nicht teilbar. Das eine, unmittelbar mildtätige Engagement ist nicht gesellschaftstragender als das andere, vereins-oder verbandsbezogene", erklärt Gitte Scharlau. Nur durch die Vielfalt des Engagements erfahre die Gesellschaft die von bürgerschaftlicher Verantwortungsübernahme gespeiste Lebendigkeit, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugute komme.
Der katholische Sozialverband mit mehr als 270.000 Mitgliedern fordert daher eine Ausweitung der Regelung auf die Bereiche kirchliches Engagement und Engagement in Vereinen und Verbänden. Gleiches gelte für den Sport, die Hilfs- und Rettungsdienste sowie die Feuerwehr. Bereits im Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 sei aus dem Kolpingwerk der Anstoß gekommen, so genannte Zeitspenden steuerlich anzuerkennen. "Durch den aktuellen Gesetzentwurf sieht sich das Kolpingwerk Deutschland in seinem frühen Impuls bestätigt", bekräftigt Scharlau. Der angekündigte Steuernachlass stelle einen weiteren kleinen Schritt zur politischen Umsetzung der vom Kolpingwerk geforderten Gleichwertigkeit der Arbeitsformen Erwerbsarbeit, Familienarbeit und bürgerschaftliches Engagement dar. Während dies für die Familienarbeit durch den Erwerb von Rentenanwartschaften für Kindererziehung bereits seit den 1990er Jahren, wenn auch noch längst nicht in angemessenem Umfang, der Fall sei, werde mit der Steuerermäßigung für ehrenamtliches mildtätiges Engagement Neuland beschritten.
Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52043 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52043.rss2
Pressekontakt: Kolpingwerk Deutschland Heinrich Wullhorst -Pressesprecher- Kolpingplatz 5-11 50667 Köln Tel: (0221) 20701-241 Mobil: (0172) 5604303 E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de Homepage: www.kolping.de
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