Saarbrücker Zeitung: Zwangsverrentung für Langzeitarbeitslose - Kritik der Linksfraktion
Geschrieben am 09-05-2007 |
Saarbrücken (ots) - Trotz der im März vom Bundestag beschlossenen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 sind ältere Langzeitarbeitslose künftig verpflichtet, mindestens zwei Jahre früher in Rente zu gehen und dabei Abschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf zu nehmen. Das geht nach Informationen der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe) aus der Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Bislang können ältere Hartz-IV-Betroffene selbst bestimmen, ob sie noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wollen oder eine vorgezogene Rente mit Abschlägen nutzen. Diese so genannte 58er-Regelung läuft jedoch zum Ende des Jahres aus. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die nach dem 31. Dezember 2007 das 58. Lebensjahr vollenden, entfällt damit die Wahlmöglichkeit. Zur "Vermeidung von Hilfsdürftigkeit" gehöre "grundsätzlich auch die Inanspruchnahme einer Rente mit Abschlägen zum frühstmöglichen Zeitpunkt", zitiert das Blatt aus der Begründung des Arbeitsministeriums. Demnach müssten ältere Langzeitarbeitslose bei voller Gesetzeswirkung mit Renteneinbußen von bis zu 14,4 Prozent rechnen.
"Mit dieser Zwangsverrentung widerspricht die Bundesregierung ihren eigenen Erklärungen, dass eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit unabdingbar sei", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst, der Zeitung. Obendrein würden die Kosten steigender Erwerbslosigkeit in Folge der Rente mit 67 auf die Betroffenen abgewälzt. Durch die Rente mit 67 und die Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen sei Altersarmut vorprogrammiert, kritisierte Ernst.
Originaltext: Saarbrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=57706 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_57706.rss2
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