Neue Arzneimittel-Festbeträge sparen 100 Millionen Euro pro Jahr
Geschrieben am 09-05-2007 |
Siegburg (ots) -
Gemeinsame Presseerklaerung
AOK-Bundesverband, Bonn BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach Knappschaft, Bochum See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Die Spitzenverbaende der Krankenkassen haben zu acht neuen Gruppenbeschluessen Festbetraege festgesetzt sowie für 16 Festbetragsgruppen Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte
- am 17.10.2006 eine bestehende Festbetragsgruppe (Alpha-Rezeptorenblocker) aufgrund weiterer Wirkstoffe ueberarbeitet und zwei neue Festbetragsgruppen nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V (Stufe 2)
- am 18.01.2007 drei neue Festbetragsgruppen (Fentanyl, Levodopa + Carbidopa Gr. 3, Terbinafin) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V (Stufe 1) sowie eine neue Gruppe (Bisphosphonate und Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V (Stufe 3) und
- am 15.02.2007 zwei neue Gruppen (Antianaemika, andere und Makrolide, neuere) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V (Stufe 2)
beschlossen.
Zu diesen Gruppen haben die Spitzenverbaende der Krankenkassen in der Zeit vom 02.03. bis 29.03.2007 in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhoerung mit Festbetragsvorschlaegen durchgefuehrt, bei der Sachverstaendige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen konnten.
Am 07.05.2007 haben sie nach Auswertung der insgesamt acht abgegebenen Stellungnahmen die Festbe-träge festgesetzt. Nach diesen Festsetzungsbeschluessen wird in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualitaet gesicherte Versorgung gewaehrleistet. Insgesamt fuehren die Beschluesse zu einem zusaetzlichen Einsparvolumen von 100 Mio. Euro pro Jahr.
Die Festbetragsbeschluesse der Spitzenverbaende vom 07.05.2007 werden im Bundesanzeiger Nr. 88 vom 11.05.2007 bekannt gemacht. Sie stehen ab 11.05.2007 mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege abrufbar zur Verfuegung. Darüber hinaus werden die Verbaende der Marktkreise schriftlich informiert. Die Festbetraege treten zum 01.07.2007 in Kraft.
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für weitere 16 Festbetragsgruppen festgelegt Ferner haben die Spitzenverbaende der Krankenkassen am 07.05.2007 auch Beschluesse zur Zuzahlungsbefreiung für die acht neuen Festbetragsgruppen mit Inkrafttreten zum 01.07.2007 gefasst. Von dem Beschluss zur Zuzahlungsfreistellung sind auch acht weitere Festbetragsgruppen betroffen, für die auf der Basis aktualisierter Produktstaende Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt werden koennen, da hierdurch Einsparungen zu erwarten sind. Durch diesen Beschluss sind dann für insgesamt für 223 Festbetragsgruppen mit rund 22.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsbefreiungsgrenzen in Kraft.
Im Bundesanzeiger Nr. 88 vom 11.05.2007 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsbefreiung vom 07.05.2007. Der Beschluss steht ab 11.05.2007 mit weiteren Servicedateien auf den Web-Seiten des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung abrufbar zur Verfuegung. Zeitgleich werden die Verbaende der Marktkreise schriftlich informiert.
Im Internet: www.gkv.info
Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63905 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63905.rss2
Pressekontakt: Federfuehrend für die Veroeffentlichung: BKK Bundesverband Ebertstr. 24/Pariser Platz 6a 10117 Berlin
Ansprechpartner: Florian Lanz Telefon: 0 30 - 2 23 12 - 0 Telefax: 0 30 - 2 23 12 - 1 29 eMail: presse@bkk-bv.de
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