DStGB begrüßt den Kompromiss zum Krippenplatzausbau - Rechtsanspruch stößt nach wie vor auf Ablehnung
Geschrieben am 15-05-2007 |
Berlin (ots) - "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt es, dass die große Koalition bei der Frage des Krippenplatzausbaues einen Kompromiss erzielt hat der vorsieht, dass sich der Bund dauerhaft sowohl an den Betriebs- als auch an den Investitionskosten beteiligt. Das muss allerdings auch über 2013 hinaus gelten. Wenn wir das ehrgeizige Ziel von 750.000 Plätzen tatsächlich erreichen wollen, sind über 50.000 Erzieherinnen notwendig, die ausgebildet, qualifiziert und bezahlt werden müssen", sagte heute der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin.
Der nunmehr verabredete Rechtsanspruch ab 2013 ist aus Sicht des DStGB unnötig, wird zusätzliche Bürokratie schaffen und birgt die Gefahr, dass die 750.000 Plätze möglicherweise nicht ausreichen. Denn es ist eine generelle Erfahrung, dass Rechtsansprüche auch zusätzliche Nachfrage auslösen. Wir fordern ein Junktim im Gesetz, wonach der Rechtsanspruch erst dann wirksam werden darf, wenn die Betreuungsquote bundesweit tatsächlich 35 Prozent erreicht hat.
Den Prüfauftrag, ob die Bundesmittel über ein Stiftungsmodell zweckgebunden an die Kommunen weitergeleitet werden können, halten wir für richtig. Stiftungsmodelle zur Förderung z.B. gemeinnütziger Zwecke haben sich vielfach als unbürokratische und bürgernahe Einrichtung erwiesen. Der Stiftungszweck sollte auch die Weiterqualifizierung der Erzieherinnen umfassen, um den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kindergärten zu fördern. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bund ausreichendes Stiftungskapital zur Verfügung stellt, damit aus den Erträgen dauerhaft die Investitions- und Betriebskosten mitfinanziert werden können. Im Hinblick auf die sprudelnden Steuerquellen des Bundes und vor dem Hintergrund, dass das Stiftungskapital ja erhalten bleibt, sollte dies dem Bund möglich sein.
Auch die Überlegung der großen Koalition, Eltern und Alleinerziehende, die ihre Kinder selber betreuen zusätzlich finanziell zu fördern, wäre ein wichtiger Baustein für eine bessere Familienpolitik im Sinne einer echten Wahlfreiheit, ob man einen Krippenplatz in Anspruch nimmt, oder die Kinder selbst betreut.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
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Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.: 030/77307-225 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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